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Rechtsprechung zu Art. 10 BGFA

I. Einwandfreier Leumund (Abs. 1 lit. c)

BGE 135 III 588, E. 3

  • Thema: Begriff des einwandfreien Leumunds
  • Kernaussage: Der einwandfreie Leumund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Einzelfall ausgelegt werden muss. Massgeblich ist, ob die Person nach ihrem bisherigen Verhalten die Gewähr für eine Berufsausübung bietet, die das Vertrauen der Klientschaft verdient. Schwere Vermögensdelikte (Betrug, Untreue) stehen der Eintragung in der Regel entgegen. Leichte Strafen ohne Bezug zur Berufsausübung sind unbeachtlich.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. c (Leumund)

BGE 129 III 45, E. 2

  • Thema: Vorstrafen und Leumund
  • Kernaussage: Bei der Beurteilung des Leumunds sind alle strafrechtlichen Verurteilungen zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie im Strafregister eingetragen sind. Die Massgeblichkeit hängt vom Zusammenhang mit der beruflichen Zuverlässigkeit ab. Steuerhinterziehung kann ein Eintragungshindernis darstellen, sofern die Verfehlung auf ein Mass an Nichterfüllung der Bürgertugenden schliessen lässt, das mit der Anwaltstätigkeit unvereinbar ist.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. c (Vorstrafen)

II. Praktikum und Ausbildung (Abs. 1 lit. e)

BGE 133 III 265, E. 2

  • Thema: Anforderungen an das Praktikum
  • Kernaussage: Das Praktikum bei einem Schweizer Anwalt muss eine effektive Einführung in die berufspraktische Tätigkeit gewährleisten. Eine formelle Anstellung ohne substantive Mitarbeit genügt nicht. Der praktische Anteil muss die typischen Berufsfelder (Mandatsbearbeitung, Prozessführung, Rechtberatung) umfassen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. e (Praktikum)

BGer 2C_980/2019 vom 18. Mai 2020, E. 3

  • Thema: Gleichwertigkeit ausländischer Praktika
  • Kernaussage: Ausländische Praktika erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzung von Art. 10 Abs. 1 lit. e BGFA, auch wenn sie bei einem schweizerisch zugelassenen Anwalt absolviert werden, der im Ausland tätig ist. Die Praktikumstätigkeit muss in der Schweiz stattfinden, um die Vertrautheit mit dem Schweizer Rechtssystem zu gewährleisten.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. e (Inlandsbezug)

III. Freier Zugang und Diskriminierungsverbot (Abs. 1 lit. d i.V.m. Abs. 2)

BGE 131 III 477, E. 3

  • Thema: Anerkennung ausländischer Rechtstitel
  • Kernaussage: Der Bundesrat bestimmt die Gleichwertigkeit ausländischer Rechtstitel (Abs. 2). Die Anerkennung muss die Gleichwertigkeit der Ausbildung gewährleisten. Ein ausländischer Titel, der существенно von der Schweizer Ausbildung abweicht, kann nicht als gleichwertig anerkannt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. d, Abs. 2 (Gleichwertigkeit)

BGE 134 III 562, E. 2

  • Thema: Diskriminierungsfreier Zugang zum Anwaltsberuf
  • Kernaussage: Die Eintragungsbedingungen des Art. 10 BGFA dürfen nicht diskriminierend angewendet werden. Insbesondere EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger dürfen beim Zugang zum Schweizer Anwaltsberuf nicht schlechter gestellt werden als Schweizer Bewerberinnen und Bewerber, soweit das Freizügigkeitsabkommen anwendbar ist.
  • Einschlägig für: Art. 6 BGFA (Nichtdiskriminierung), Abs. 1 lit. d

IV. Versagungsgrund (Abs. 4)

BGer 2C_1057/2017 vom 12. Juni 2018, E. 4

  • Thema: Interessenwahrung und persönliche Eignung
  • Kernaussage: Der Versagungsgrund von Abs. 4 greift, wenn die mangelnde Gewähr für die Interessenwahrung zur Zeit der Eintragung offensichtlich ist. Eine Eintragung darf nicht aufgrund blosser Vermutungen oder abstrakter Befürchtungen verweigert werden. Die Beweislast liegt bei der Eintragungsbehörde.
  • Einschlägig für: Abs. 4 (Versagungsgrund)

V. Kantonale Mehranforderungen (Abs. 3)

BGE 136 III 233, E. 3.2

  • Thema: Verhältnismässigkeit kantonalaler Mehranforderungen
  • Kernaussage: Kantonale Eintragungsbedingungen, die über die bundesrechtlichen Mindestvoraussetzungen hinausgehen, müssen verhältnismässig sein und dürfen den freien Zugang zum Anwaltsberuf nicht unverhältnismässig einschränken. Massgeblich ist Art. 36 BV (Berufsfreiheit) und Art. 6 BGFA (Nichtdiskriminierung).
  • Einschlägig für: Abs. 3 (kantonale Mehranforderungen)

Letzte Aktualisierung: 2026-06-06