Rechtsprechung zu Art. 7 BGBB
Rechtsprechungssammlung zu Art. 7 BGBB
Präzisierungen 2026
BGer 2C_534/2025 vom 4. Juni 2026 — zur Publikation vorgesehen
Thema: Hofdüngerabgabe und landesübliche Bewirtschaftung; SAK-Berechnung
Künftiger Leitentscheid (II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 5er-Besetzung): Die Abgabe von Hofdünger an Dritte im Rahmen einer bodenunabhängigen Produktion ist bei raufutterverzehrenden Tieren keine landesübliche Bewirtschaftung — unabhängig von der raumplanungs- und gewässerschutzrechtlichen Zulässigkeit (E. 5.2.4; Frage in BGE 137 II 182 E. 3.4 noch offengelassen). Für die SAK-Berechnung zählt nur die auf der eigenen Nutzfläche ausbringbare Düngermenge (E. 5.3). Die zonenkonforme Produktion in einer Intensivlandwirtschaftszone ändert daran nichts (divergierende Ziele von BGBB und RPG, E. 5.2.2). Das Direktzahlungsrecht ist für die SAK-Berechnung nicht heranziehbar; die Berechnungsgrundlagen des BGBB sind abschliessend (E. 5.1). Ein Betrieb mit 2,5 ha Nutzfläche und 41–48 GVE (Weidelämmer, Mastkälber) erreicht mit 0,2575 anrechenbaren SAK die Gewerbeschwelle nicht. (BGer 2C_534/2025 vom 4. Juni 2026)
Schlagworte: SAK, Hofdünger, Raufutterverzehrer, bodenunabhängige Produktion, Intensivlandwirtschaftszone, Düngerbilanz
Leitentscheide
BGE 137 II 182 — SAK und Gewässerschutz
Thema: Gesetzeskonforme Produktion; Düngerbilanz
Landwirtschaftliche Nutzflächen sind bei der SAK-Berechnung nur anrechenbar, wenn die Produktion darauf nach der Gesamtheit der anwendbaren Vorschriften zulässig ist. Die Nutzfläche ist zugleich Futterfläche und Ausbringungsort für Hofdünger; die Vorgaben von Art. 14 GSchG (ausgeglichene Düngerbilanz, max. 3 DGVE/ha) begrenzen die einer Fläche zuordenbare Zahl von Grossvieheinheiten. (BGE 137 II 182, E. 3.2.1.1)
BGE 135 II 313 — Sömmerungsbetrieb und Gewerbebegriff
Thema: SAK-Begriff; Abgrenzung Sömmerungsbetrieb
Die SAK ist ein Mass für die arbeitswirtschaftliche Betriebsgrösse, berechnet anhand des standardisierten Arbeitsaufwands bei landesüblicher Bewirtschaftung. Ein Sömmerungsbetrieb, der nicht Existenzgrundlage des Bewirtschafters bildet, ist kein landwirtschaftliches Gewerbe und unterliegt nicht dem Realteilungsverbot. (BGE 135 II 313, E. 2.1)
BGE 129 III 186 — Feststellungsverfügung
Thema: Art. 84 BGBB; Feststellung der Gewerbeeigenschaft
Die Aufzählung in Art. 84 BGBB ist nicht abschliessend; Gegenstand einer Feststellungsverfügung kann auch die Frage bilden, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB vorliegt. (BGE 129 III 186, E. 2.1)
Weitere Entscheide
BGer 2C_20/2021 vom 19. November 2021 — Dreifaches Einheitserfordernis
Das landwirtschaftliche Gewerbe setzt rechtliche, räumliche und funktionale Einheit der Gesamtheit von Grundstücken, Bauten und Anlagen voraus (Bewirtschaftung von einem gemeinsamen Zentrum aus). (BGer 2C_20/2021 vom 19. November 2021, E. 5.1)
BGer 2C_80/2024 vom 4. August 2025 — SAK-Mindestwert
Bestätigung der Grundsätze: Mindestens 1 SAK bei landesüblicher Bewirtschaftung; kantonale Absenkung bis 0,6 SAK möglich (Art. 5 lit. a BGBB); Berechnung nach Art. 2a VBB und Art. 3 LBV. (BGer 2C_80/2024 vom 4. August 2025, E. 5.1)
BGer 5A_345/2012 vom 20. September 2012 — Objektiv geeignetes Bewirtschaftungskonzept
Für den Arbeitsaufwand ist auf durchschnittliche Bewirtschaftungsformen und ein objektiv geeignetes, landes- bzw. ortsübliches Bewirtschaftungskonzept abzustellen — nicht auf die subjektiven Absichten des Bewirtschafters. (BGer 5A_345/2012 vom 20. September 2012, E. 5.3)