Rechtsprechung zu Art. 4 BGBB
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Fokusentscheid
BGE 140 II 233 — Anteilsveräusserung an juristischer Person als bewilligungspflichtig
BGE 140 II 233 (18. März 2014)
- Thema: Art. 4 Abs. 2 und Art. 61 ff. (insb. Art. 61 Abs. 3 und Art. 63) BGBB; juristische Personen als Erwerber landwirtschaftlicher Gewerbe.
- Kernaussage: Auch juristische Personen können, sofern sie als Selbstbewirtschafter gelten, landwirtschaftliche Gewerbe erwerben und veräussern. Jede Veräusserung von Anteilen an einer juristischen Person, die ein landwirtschaftliches Gewerbe besitzt, unterliegt der Bewilligungspflicht von Art. 61 ff. BGBB (E. 3). Wird zusammen mit einem landwirtschaftlichen Gewerbe ein Baulandgrundstück in eine Aktiengesellschaft überführt, sind die Voraussetzungen des BGBB zu wahren — damit wird eine Umgehung der bewilligungsbedürftigen Grundstückveräusserung über den Anteilsverkauf verhindert.
- Erwägung: E. 3
- Einschlägig für: Abs. 2 (Mehrheitsbeteiligung an juristischen Personen), Art. 61 ff. (Bewilligungspflicht), Selbstbewirtschaftereigenschaft
Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes
BGE 129 III 693 — Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes; Vorkaufsrecht und Zupachtland
BGE 129 III 693 (25. August 2003)
- Thema: Vorkaufsrecht des Pächters; Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörden zum Entscheid über privatrechtliche Fragen; Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Art. 7 und 47 BGBB.
- Kernaussage: Die Verwaltungsbehörden sind zuständig zum Erlass von Feststellungsverfügungen hinsichtlich öffentlichrechtlicher Gegenstände, indessen unzuständig zum Entscheid über privatrechtliche Fragen des Vorkaufsrechts (E. 3 und 4). Der Begriff des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Gewerbe als Voraussetzung des Vorkaufsrechts des Pächters erfordert die Berücksichtigung von zugepachtetem Land; massgeblich ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs.
- Erwägung: E. 3, 4
- Einschlägig für: Abs. 1 (landwirtschaftliches Gewerbe), Art. 7, Art. 47 (Vorkaufsrecht), Zuständigkeitsabgrenzung Verwaltungsbehörden — Privatrecht
BGE 134 III 1 — Zugrecht des Erben; Eigentum am Gewerbe als Voraussetzung
BGE 134 III 1 (18. September 2007)
- Thema: Zugrecht des Erben; Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Begriff des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Gewerbe; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Art. 21 Abs. 1, Art. 7 Abs. 4 lit. c und Art. 11 Abs. 1 BGBB.
- Kernaussage: Der Erbe, der die Zuweisung von landwirtschaftlichen Grundstücken des Nachlasses verlangt, muss über das Eigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe verfügen. Weder das Zupachtland noch die aus dem Nachlass zuzuweisenden Grundstücke allein begründen diese Voraussetzung; entscheidend ist das Gewerbe als wirtschaftliche Einheit.
- Erwägung: E. 2 ff.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Gewerbebegriff), Art. 21 (Zugrecht), Art. 7 Abs. 4 lit. c, Art. 11 Abs. 1, Erbenzuweisung
Geltungsbereich und Ausnahmen
BGE 125 III 175 — Geltungsbereich bei gemischter Nutzung; Entlassung landwirtschaftlicher Gebäude
BGE 125 III 175 (8. März 1999)
- Thema: Art. 2 BGBB und Art. 60 BGBB; Geltungsbereich für Grundstücke mit gemischter Nutzung; Entlassung landwirtschaftlicher Gebäude.
- Kernaussage: Landwirtschaftliche Gebäude, die nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden, sind aus dem Geltungsbereich des BGBB zu entlassen. Bei gemischter Nutzung ist eine funktionale Abgrenzung vorzunehmen; nur die dem landwirtschaftlichen Gewerbe dienenden Teile unterliegen den Sondernormen.
- Einschlägig für: Abs. 3 (Ausnahmen), Art. 2, Art. 60, gemischte Nutzung, Entlassung
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung zu Art. 4 BGBB hat folgende Grundsätze entwickelt:
- Wirtschaftliche Einheit: Der Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes ist funktional-betrieblich zu verstehen; zugepachtetes Land ist einzubeziehen (BGE 129 III 693; BGE 134 III 1).
- Umgehungsverhinderung: Anteilsveräusserungen an Grundstück tragenden juristischen Personen unterliegen der Bewilligungspflicht (BGE 140 II 233 E. 3).
- Zuständigkeitsabgrenzung: Verwaltungsbehörden entscheiden über öffentlichrechtliche Feststellungsverfügungen, nicht über privatrechtliche Vorkaufsrechtsfragen (BGE 129 III 693 E. 3, 4).
- Ausnahmen bei Nutzungswechsel: Nicht mehr zweckentsprechend genutzte Gebäude können aus dem BGBB-Geltungsbereich entlassen werden (BGE 125 III 175).
Letzte Aktualisierung: 2026-08-01