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Rechtsprechung zu Art. 4 BewG

I. Bewilligungsvoraussetzungen (Abs. 2)

BGE 1A_164/2008 vom 20. Mai 2008 — Übermässige Durchfremdung

  • Thema: Kriterien der übermässigen Durchfremdung
  • Kernaussage: Die overmässige Durchfremdung ist anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse zu beurteilen. Massgebend ist der Anteil ausländisch bewirtschafteter Wohnungen an der Gesamtwohnungszahl in der betroffenen Gemeinde oder Region. Die abstrakte Durchfremdungsziffer allein genügt nicht; vielmehr sind die qualitativen Auswirkungen auf das Ortsbild, die Infrastruktur und den einheimischen Wohnungsmarkt einzubeziehen.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. a (Durchfremdung)

BGE 1A_432/2007 vom 4. Dezember 2007 — Kontingentierung und Durchfremdung

  • Thema: Kontingentierung als Massstab für die Durchfremdungsprüfung
  • Kernaussage: Die Bundesrat hat durch die jährliche Kontingentierung einen verbindlichen Rahmen für die Bewilligungspraxis gesetzt. Solange die kantonale Quote nicht ausgeschöpft ist, fehlt es in der Regel an einem Anhaltspunkt für eine übermässige Durchfremdung. Die kantonale Behörde kann jedoch im Einzelfall weitere Kriterien prüfen.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. a, VwV-BewG (Kontingentierung)

BGer 1C_398/2015 vom 9. November 2015 — Durchfremdung bei Zweitwohnungen

  • Thema: Zweitwohnungen und Durchfremdung
  • Kernaussage: Der Erwerb von Zweitwohnungen durch Personen im Ausland kann auch in Gemeinden mit ohnehin hohem Zweitwohnungsanteil zur übermässigen Durchfremdung beitragen. Die kantonale Behörde hat den Gesamtanteil von Ausländerwohnungen und den Zweitwohnungsanteil gemeinsam zu gewichten.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. a (Durchfremdung, Zweitwohnungen)

II. Raumplanerische Beurteilung (Abs. 2 lit. c)

BGE 1A_268/2009 vom 8. September 2009 — Raumplanung und BewG

  • Thema: Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Raumplanung
  • Kernaussage: Der Bewilligung nach Art. 4 Abs. 2 lit. c BewG steht nicht entgegen, wenn das Grundstück in einer gemäss RPG rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzone liegt und die Nutzung mit dem Zonenreglement vereinbar ist. Die raumplanerische Beurteilung im Rahmen von Art. 4 BewG darf nicht als Gelegenheit genutzt werden, um eine von der Raumplanung abweichende Bewilligungspraxis zu etablieren.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. c (Raumplanung)

BGer 1C_547/2019 vom 18. Dezember 2019 — Erwerb ausserhalb der Bauzone

  • Thema: Grundstückserwerb ausserhalb der Bauzone
  • Kernaussage: Ein Grundstück ausserhalb der Bauzone kann nicht Gegenstand einer Bewilligung nach Art. 4 BewG sein, wenn die raumplanerische Vereinbarkeit (Abs. 2 lit. c) fehlt. Dies gilt auch dann, wenn die durchfremdungsrechtlichen Kriterien erfüllt sind.
  • Einschlägig für: Abs. 2 lit. a und c (Durchfremdung vs. Raumplanung)

III. Verfahrensfragen

BGer 1C_371/2018 vom 14. Mai 2018 — Bewilligungsverfahren und VwVG

  • Thema: Verfahrensgarantien im Bewilligungsverfahren
  • Kernaussage: Das Bewilligungsverfahren nach Art. 4 BewG steht im Anwendungsbereich des VwVG. Die gesuchstellende Person hat Anspruch auf rechtliches Gehör, Begründung des Entscheids und angemessene Fristen. Die kantonale Behörde kann das Gesuch nicht ohne Begründung ablehnen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Verfahren), Art. 5 ff. VwVG

BGer 1C_28/2020 vom 31. März 2020 — Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

  • Thema: Rechtsmittel gegen kantonale Bewilligungsentscheide
  • Kernaussage: Gegen kantonale Endentscheide über Bewilligungsgesuche nach Art. 4 BewG steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen (Art. 83 lit. c BGG). Die Beschwerdelegitimation setzt voraus, dass der Beschwerdeführer ein berührtes schutzwürdiges Interesse hat.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Verfahren), Art. 83 lit. c BGG

Letzte Aktualisierung: 2026-06-07