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Rechtsprechung zu Art. 12 BehiG

Rechtsprechungssammlung zu Art. 12 BehiG

I. Leitentscheide

BGE 134 II 249

  • Thema: Umfang der Anpassungspflicht bei Erneuerung öffentlich zugänglicher Bauten
  • Kernaussage: Bei der Erneuerung von öffentlich zugänglichen Bauten richtet sich der Umfang der Anpassungspflicht danach, ob nur ein Teil der öffentlich zugänglichen Bereiche des Gebäudes oder der entsprechenden Anlagen erneuert wird (E. 4).

BGE 139 II 289

  • Thema: Diskriminierungsverbot und Übergangsfristen im öffentlichen Verkehr
  • Kernaussage: Das Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Behinderte gilt auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs, wobei Rechtsgrundlagen des Eisenbahnrechts und des Behindertengleichstellungsrechts anzuwenden sind (E. 2.2).

BGE 151 I 73

  • Thema: Begrenzung der Leistungspflicht durch den Verhältnismässigkeitsgrundsatz
  • Kernaussage: Die Leistungspflicht der dem Behindertengleichstellungsgesetz unterstehenden Bildungsinstitution wird durch den Verhältnismässigkeitsgrundsatz beschränkt (E. 4.6).

BGer 1C_450/2025 vom 8. Juni 2026, E. 3.3.1

  • Thema: Auflagen und Vollzug im Baubewilligungsverfahren
  • Kernaussage: Untergeordnete Massnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit können als Auflage (clause accessoire) einer Baubewilligung angeordnet werden.

II. Weitere Entscheide (Kantone)

Gericht AG AGVE 2015 74 vom 26. November 2014

  • Thema: Schwellenwert von 20 % der Erneuerungskosten bei Nutzungsänderungen
  • Kernaussage: Die wirtschaftliche Tragbarkeitsgrenze von 20 % der Erneuerungskosten kommt auch bei Nutzungsänderungen zur Anwendung, welche nur minimale bauliche Investitionskosten auslösen (Erw. 9.3.3).

Gericht AG AGVE 2011 35 vom 4. April 2011

  • Thema: Umsetzung des hindernisfreien Bauens auf Stufe Baubewilligung
  • Kernaussage: Die Umsetzung der Vorschriften über hindernisfreie Bauten und Anlagen ist im Planungsverfahren nicht vorgesehen, sondern erfolgt auf Stufe Baubewilligung.

Gericht LU 7H 19 181 vom 21. August 2020

  • Thema: Verhältnismässigkeit von Massnahmen bei Bushaltestellen im Strassennetz
  • Kernaussage: Bei baulichen Massnahmen zur Erhöhung der Kantenhöhe bei Bushaltestellen ist die Verhältnismässigkeit nach Art. 11 Abs. 1 BehiG zu prüfen.

Baurekursgericht ZH BRGE I Nr. 0054/2013 vom 5. April 2006

  • Thema: Verhältnismässigkeit bei Neubauten und Grundstücken
  • Kernaussage: Massnahmen zugunsten Behinderter müssen verhältnismässig sein und können sich im Einzelfall selbst bei Neubauten als unzulässig erweisen.

Baurekursgericht ZH BRKE I Nr. 0043/2005 vom 25. Mai 2004

  • Thema: Geltungsbereich bei Wohngebäuden nach Art. 3 lit. c BehiG
  • Kernaussage: Nach Art. 3 lit. c BehiG gilt das Gesetz für Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten, für welche eine Bewilligung für den Bau oder für die Erneuerung erteilt wird.