Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) vom 13. Dezember 2002 bezweckt die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen im öffentlichen Leben. Es verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinwesen, die Benachteiligung behinderter Menschen in der Gestaltung von Bauten, Anlagen, Einrichtungen und bei der Zusicherung von Leistungen (Art. 2 BehiG) zu verhindern. Das Gesetz wurde massgeblich durch die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) beeinflusst, die für die Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft trat.
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| Artikel | Titel | Datum |
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| Art. 12 | Besondere Fälle (Schwellenwerte) | 22.07.2026 |
Letzte Aktualisierung: 2026-07-22
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