Rechtsprechung zu Art. 17 AVIG
Rechtsprechungssammlung zu Art. 17 AVIG
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer 8C_111/2026 vom 11. Juni 2026 (I. sozialrechtliche Abteilung, 3er-Besetzung, zur Publikation vorgesehen)
- Vorinstanz: Kantonales Versicherungsgericht
- Verfahrensergebnis: Gutheissung (Aufhebung des kantonalen Urteils; Bestätigung der 10-tägigen Einstellung)
- Thema: Art. 17 Abs. 1 und 2 AVIG i.V.m. Art. 26 Abs. 2 AVIG (Nachweispflicht Stellensuchaktivitäten); Art. 30 Abs. 1 lit. c und Abs. 3 AVIG (Einstellung in der Leistung); Rückfalltatbestand; kantonale Neubeurteilung der Ersteinstellung
- Sachverhalt:
- Versicherter reichte Nachweise für Stellensuchaktivitäten für Januar 2025 (Kontrollperiode) verspätet ein. Kasse verhängte 4 Einstellungstage.
- Zweite Verletzung im März 2025 (gleicher Art). Kasse verhängte 10 Einstellungstage (Rückfalltatbestand).
- Kantonales Gericht reduzierte Zweiteinstellung auf 5 Tage, indem es die Ersteinstellung (4 Tage) als implizit zu hoch qualifizierte.
- Bundesgericht hob kantonalen Entscheid auf und bestätigte 10 Tage.
- Kernaussagen:
- (E. 1.1) Nachweisfrist Art. 26 Abs. 2 AVIG: Nachweise der Arbeitsbemühungen müssen «spätestens am 5. des Folgemonats oder am ersten darauffolgenden Arbeitstag» eingereicht werden; verspätete Einreichungen ohne triftigen Grund werden nicht berücksichtigt.
- (E. 2.1) Untersuchungsgrundsatz: Gericht klärt Sachverhalt von Amtes wegen; Beweislastverteilung nach BGE 145 V 90.
- (E. 3.2) Rückfalltatbestand: Zweite gleichartige Verletzung innerhalb angemessener Frist begründet erhöhte Einstellungsdauer; SECO-Richtwert für Rückfall: 10–19 Tage.
- (E. 3.3) Unzulässige Neubeurteilung der Ersteinstellung: Kantonales Gericht verletzte Bundesrecht, indem es im Rahmen des Verfahrens gegen die Zweiteinstellung die bereits rechtskräftige Ersteinstellung (4 Tage) nachträglich als zu hoch einstufte und die Zweiteinstellung auf dieser Grundlage unverhältnismässig reduzierte; Widerspruch im Urteil zwischen Feststellung der Pflichtverletzung und Sanktionsbemessung.
- Einschlägig für: Art. 17 Abs. 1 und 2 AVIG (Nachweispflicht); Art. 26 Abs. 2 AVIG (Einreichungsfrist); Art. 30 Abs. 1 lit. c und Abs. 3 AVIG (Einstellung, Rückfall)
Bundesgerichtsentscheide (publiziert — BGE, zitiert in 8C_111/2026)
BGE 145 V 90
- Thema: Arbeitslosenversicherung; Untersuchungsgrundsatz; Beweislastverteilung
- Kernaussage: Das Gericht klärt den massgeblichen Sachverhalt von Amtes wegen (Art. 61 lit. c ATSG); bei widersprechenden Darstellungen ist die Glaubhaftigkeit der Parteibehauptungen zu würdigen.
- Einschlägig für: Art. 17 AVIG i.V.m. ATSG Art. 61 lit. c (Untersuchungsgrundsatz in AVIG-Verfahren)
BGE 143 V 369
- Thema: Ermessen der Durchführungsstellen; Ermessensüberprüfung durch das Gericht
- Kernaussage: Das Bundesgericht überprüft die Ermessensausübung auf Rechtsverletzung; es greift ein bei übermässiger Strenge oder sachfremden Kriterien.
- Einschlägig für: Art. 30 Abs. 3 AVIG (Dauer der Einstellung; Ermessen)
BGE 141 V 365
- Thema: SECO-Richtlinien; Bindungswirkung für Gerichte
- Kernaussage: Die SECO-Richtlinien über Mindeststunden, Mindestbewerbungen und Sanktionsdauer sind für die Gerichte nicht verbindlich, aber als Orientierungshilfe zu berücksichtigen.
- Einschlägig für: Art. 30 AVIG i.V.m. Art. 45 AVIV (Einstellungsdauer; SECO-Richtlinien)
Letzte Aktualisierung: 2026-07-03