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Rechtsprechung zu Art. 8 AVIG

Leitentscheide (BGE)

BGE 123 V 234, E. 5

  • Thema: Arbeitgeberähnliche Stellung
  • Kernaussage: Ein Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlicher Stellung kann keine Arbeitslosenentschädigung beanspruchen, wenn ihm die Aktiengesellschaft zwar gekündigt hat, er aber nach wie vor als Alleinaktionär und einziger Verwaltungsrat der Gesellschaft amtet. Die Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 ff. AVIG sind bei arbeitgeberähnlicher Stellung nicht kumulativ erfüllt.

BGE 131 V 444, E. 3

  • Thema: Nachweis der Beitragszeit
  • Kernaussage: Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung unter dem Gesichtspunkt der erfüllten Beitragszeit ist grundsätzlich einzig die Ausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung während der geforderten Mindestbeitragsdauer. Die Rechtsprechung ist nicht so zu verstehen, dass es zusätzlich einer erfolgten Lohnzahlung bedarf; hingegen ist der Nachweis, dass tatsächlich Lohn ausbezahlt worden ist, ein erhebliches Indiz für den Beweis der tatsächlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung).

BGE 133 V 161, E. 5

  • Thema: Unfallversicherungsschutz Arbeitsloser
  • Kernaussage: Für Unfälle, welche sich bei der Arbeit im Betrieb ereignen, ist der Unfallversicherer der Unternehmung und nicht die SUVA zuständig, wenn ein Arbeitsloser auf eigene Initiative in einem Unternehmen einen Einsatz leistet, um Leistungsbereitschaft, Eignung und Arbeitsfähigkeit im Hinblick auf eine Festanstellung zu testen, und Lohn weder vereinbart ist noch bezahlt wird. Der Arbeitslose erfüllt dabei die Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 AVIG.

BGE 139 V 579, E. 2–4

  • Thema: BVG-Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit nach Anmeldung
  • Kernaussage: Die Versicherte, die nach Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber noch vor dem Bezug von Taggeldern infolge einer Erkrankung arbeitsunfähig und später invalid wird, ist bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für die berufliche Vorsorge versichert, wenn sie die in Art. 8 AVIG aufgezählten Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erfüllt.

BGE 147 V 322, E. 5.3–5.7

  • Thema: BVG-Versicherungsschutz bei koordinationsrechtlichem Lohnabzug
  • Kernaussage: Die Rechtsprechung gemäss BGE 139 V 579 findet auch Anwendung, wenn die Arbeitslosenentschädigung aufgrund der koordinationsrechtlichen Bestimmung des Art. 28 Abs. 2 AVIG nicht ausgerichtet wird. Massgebend ist die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 AVIG, nicht die effektive Auszahlung.

BGE 115 V 448

  • Thema: Wohnsitzerfordernis
  • Kernaussage: Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung setzt nach Art. 8 Abs. 1 lit. c AVIG den tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus, ferner die Absicht, diesen Aufenthalt während einer gewissen Zeit aufrechtzuerhalten und hier in dieser Zeit auch den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen zu haben.

BGE 126 V 520

  • Thema: Vermittlungsfähigkeit und Einstellung
  • Kernaussage: Fehlt die Vermittlungsfähigkeit als eine der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 Abs. 1 lit. f AVIG, besteht kein Raum für eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung nach Art. 30 Abs. 1 und 3 AVIG.

BGE 120 V 385

  • Thema: Vermittlungsfähigkeit von Studierenden
  • Kernaussage: Ein Student gilt als vermittlungsfähig, wenn er bereit und in der Lage ist, neben dem Studium dauernd einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Dagegen ist einem Studenten, der nur für kürzere Zeitspannen oder sporadisch eine Erwerbstätigkeit auszuüben gewillt ist, die Vermittlungsbereitschaft und damit die Vermittlungsfähigkeit abzusprechen.

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 8C_744/2025 vom 19.05.2026

  • Thema: Beitragszeit bei neuer Rahmenfrist
  • Kernaussage: Bei einer neuen Rahmenfrist müssen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 AVIG erneut erfüllt werden, einschliesslich des Erfordernisses der beitragspflichtigen Beschäftigung gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 13 f. AVIG.

BGer 8C_78/2014 vom 18.07.2014

  • Thema: Anspruchsvoraussetzungen im Rahmenfristwechsel
  • Kernaussage: Die Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 AVIG können im Laufe einer Rahmenfrist erfüllt werden oder wegfallen; ihr Bestehen ist für jeden Zeitpunkt gesondert zu prüfen.

BGer 8C_919/2014 vom 17.07.2015

  • Thema: Aufrechterhaltung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Kernaussage: Arbeitslose Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 8 AVIG erfüllen, sind bei der SUVA obligatorisch gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tag, an dem die versicherte Person letztmals die Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 AVIG erfüllt.

Kantonale Entscheide

SG Versicherungsgericht, AVI 2016/80 vom 18.01.2018

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Arbeitgeberähnliche Stellung bei neuer Rahmenfrist
  • Kernaussage: Anspruchsberechtigung bei einer neuen Rahmenfrist wird in Anwendung der Rechtsprechung gemäss BGE 123 V 234 aufgrund einer arbeitgeberähnlichen Stellung zu Recht verneint.

BS Sozialversicherungsgericht, AL.2019.11 vom 09.12.2019

  • Kanton: Basel-Stadt
  • Thema: Wohnsitzerfordernis
  • Kernaussage: Arbeitstätigkeit in der Schweiz begründet in der Regel die Voraussetzung des Wohnens in der Schweiz nach Art. 8 Abs. 1 lit. c AVIG; das Wohnsitzerfordernis ist kumulativ zu den übrigen Anspruchsvoraussetzungen.

Letzte Aktualisierung: 2026-09-05