Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 56 ATSG — Beschwerde gegen Einspracheentscheide

Zurück zum Kommentar: Art. 56 ATSG — Beschwerde gegen Einspracheentscheide

I. Beschwerdegegenstand und Abgrenzung

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 132 V 932005Kein Verfügungscharakter der Begutachtungsanordnung; nicht selbständig beschwerdefähigE. 3
BGE 131 V 4072005Einfaches und rasches verwaltungsinternes Verfahren; kein kassatorischer Einspracheentscheid bloss wegen weiteren AbklärungsbedarfsE. 4
BGE 131 V 422004Einsprachefähige Verfügungen vs. verfahrensleitende Verfügungen; AbgrenzungE. 3

II. Rechtsverweigerungsbeschwerde und Fristen

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 130 V 902003Leitentscheid Rechtsverweigerungsbeschwerde: perpetuatio fori beim GerichtsstandE. 3
BGE 131 V 3142005Fristenstillstand auch bei mehrmonatigen BeschwerdefristenE. 4.3–4.6

III. Aufschiebende Wirkung und Kosten

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 129 V 3702003Aufschiebende Wirkung bei revisionsweiser RentenherabsetzungE. 3
BGE 131 V 1532005Kostentragung bei BeschwerdeverfahrenE. 5

IV. Wiedererwägung und Nichteintreten

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 133 V 502006Nichteintreten auf Wiedererwägungsgesuch; nicht einsprache- oder beschwerdefähigE. 2

Letzte Aktualisierung: 2026-06-06