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Rechtsprechung zu Art. 56 ATSG — Beschwerderecht

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I. Leitentscheide

BGE 130 V 90 — Gerichtsstand und Perpetuatio fori

  • Kernaussage: Grundsatzentscheid zur örtlichen Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts bei Rechtsverweigerungsbeschwerden; der Gerichtsstand bleibt auch bei nachträglichem Wohnsitzwechsel bestehen (E. 3).

BGE 136 V 27 — Rechtsverweigerungsbeschwerde bei Untätigkeit

  • Kernaussage: Voraussetzungen der Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde nach Art. 56 Abs. 2 ATSG bei ungerechtfertigter Untätigkeit des Versicherungsträgers (E. 2).

BGE 132 V 93 — Beschwerdefähigkeit und Zwischenverfügungen

  • Kernaussage: Verwaltungsinterne Vorbereitungsmassnahmen sind nicht selbstständig anfechtbar; Ausstandsentscheide erfordern jedoch eine anfechtbare Zwischenverfügung (E. 3 & 6.3).

BGE 133 V 50 — Einsprache als Prozessvoraussetzung

  • Kernaussage: Die Durchführung des Einspracheverfahrens nach Art. 52 ATSG ist zwingende Prozessvoraussetzung für die gerichtliche Beschwerde nach Art. 56 Abs. 1 ATSG (E. 2).

BGE 131 V 407 — Beschleunigungsgebot im Einspracheverfahren

  • Kernaussage: Pflicht der Verwaltung zur zügigen und einfachen Durchführung des Einspracheverfahrens; unzulässige Verfahrensverzögerungen begründen Rechtsverzögerung (E. 4).

II. Weitere Entscheide

BGE 131 V 42 — Fristwahrung bei Überweisung

  • Kernaussage: Wird die Beschwerde irrtümlich bei einer unzuständigen Behörde eingereicht, ist sie von Amtes wegen weiterzuleiten; die Frist gilt als gewahrt (E. 3).

BGE 131 V 153 — Kosten und Parteientschädigung

  • Kernaussage: Grundsätze zur Kostenverlegung und Parteientschädigung im kantonalen Beschwerdeverfahren nach Art. 61 lit. g ATSG (E. 5).

BGE 129 V 370 — Aufschiebende Wirkung im Beschwerdeverfahren

  • Kernaussage: Gesetzliche Wirkung der Beschwerde als aufschiebendes Rechtsmittel und Schutz vor vorzeitiger Vollstreckung bei Rückerstattungsverfügungen (E. 3).

BGE 131 V 314 — Fristenstillstand im Beschwerderecht

  • Kernaussage: Geltung des bundesrechtlichen Fristenstillstands über Ostern, Sommer und Weihnachten für die 30-tägige Beschwerdefrist (E. 4.3).

BGer 8C_445/2025 vom 10.07.2026 — Zwischenverfügungen und gerichtlicher Rechtsschutz

  • Kernaussage: Selbstständige Anfechtbarkeit verfahrensleitender Zwischenverfügungen bei drohendem nicht wieder gutzumachendem Nachteil (E. 4.2).