Rechtsprechung zu Art. 56 ATSG — Beschwerderecht
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I. Leitentscheide
BGE 130 V 90 — Gerichtsstand und Perpetuatio fori
- Kernaussage: Grundsatzentscheid zur örtlichen Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts bei Rechtsverweigerungsbeschwerden; der Gerichtsstand bleibt auch bei nachträglichem Wohnsitzwechsel bestehen (E. 3).
BGE 136 V 27 — Rechtsverweigerungsbeschwerde bei Untätigkeit
- Kernaussage: Voraussetzungen der Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde nach Art. 56 Abs. 2 ATSG bei ungerechtfertigter Untätigkeit des Versicherungsträgers (E. 2).
BGE 132 V 93 — Beschwerdefähigkeit und Zwischenverfügungen
- Kernaussage: Verwaltungsinterne Vorbereitungsmassnahmen sind nicht selbstständig anfechtbar; Ausstandsentscheide erfordern jedoch eine anfechtbare Zwischenverfügung (E. 3 & 6.3).
BGE 133 V 50 — Einsprache als Prozessvoraussetzung
- Kernaussage: Die Durchführung des Einspracheverfahrens nach Art. 52 ATSG ist zwingende Prozessvoraussetzung für die gerichtliche Beschwerde nach Art. 56 Abs. 1 ATSG (E. 2).
BGE 131 V 407 — Beschleunigungsgebot im Einspracheverfahren
- Kernaussage: Pflicht der Verwaltung zur zügigen und einfachen Durchführung des Einspracheverfahrens; unzulässige Verfahrensverzögerungen begründen Rechtsverzögerung (E. 4).
II. Weitere Entscheide
BGE 131 V 42 — Fristwahrung bei Überweisung
- Kernaussage: Wird die Beschwerde irrtümlich bei einer unzuständigen Behörde eingereicht, ist sie von Amtes wegen weiterzuleiten; die Frist gilt als gewahrt (E. 3).
BGE 131 V 153 — Kosten und Parteientschädigung
- Kernaussage: Grundsätze zur Kostenverlegung und Parteientschädigung im kantonalen Beschwerdeverfahren nach Art. 61 lit. g ATSG (E. 5).
BGE 129 V 370 — Aufschiebende Wirkung im Beschwerdeverfahren
- Kernaussage: Gesetzliche Wirkung der Beschwerde als aufschiebendes Rechtsmittel und Schutz vor vorzeitiger Vollstreckung bei Rückerstattungsverfügungen (E. 3).
BGE 131 V 314 — Fristenstillstand im Beschwerderecht
- Kernaussage: Geltung des bundesrechtlichen Fristenstillstands über Ostern, Sommer und Weihnachten für die 30-tägige Beschwerdefrist (E. 4.3).
BGer 8C_445/2025 vom 10.07.2026 — Zwischenverfügungen und gerichtlicher Rechtsschutz
- Kernaussage: Selbstständige Anfechtbarkeit verfahrensleitender Zwischenverfügungen bei drohendem nicht wieder gutzumachendem Nachteil (E. 4.2).