Rechtsprechung zu Art. 49 ATSG — Verfügung
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I. Verfügungspflicht und Verfügungsbegriff
BGE 132 V 93, E. 3
- Thema: Verfügungsbegriff / Begutachtungsanordnung
- Kernaussage: Begutachtungsanordnung hat keinen Verfügungscharakter; sie ist eine verwaltungsinterne Massnahme und nicht selbständig mit Einsprache oder Beschwerde anfechtbar.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Verfügungsbegriff)
BGE 132 V 368, E. 3
- Thema: Sachverhaltsabklärung und rechtliches Gehör
- Kernaussage: Im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren gelten die Grundsätze der Sachverhaltsabklärung und des rechtlichen Gehörs. Die Versicherung muss den Sachverhalt von Amtes wegen abklären.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Verfügungsbegriff), Art. 43 ATSG
BGE 130 V 34, E. 2
- Thema: Verfügungsbegriff im UVG
- Kernaussage: Der sozialversicherungsrechtliche Verfügungsbegriff ist weit; neben Zuweisungsverfügungen umfasst er auch Ablehnungsverfügungen, Sistierungsverfügungen, Aufschiebungsverfügungen und Verfügungsaufhebungen.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Verfügungsbegriff)
BGE 136 V 27, E. 2
- Thema: Verfügungspflicht bei Nichterteilung
- Kernaussage: Wenn der Versicherungsträger seiner Verfügungspflicht nicht nachkommt, kann die versicherte Person das Bundesgericht anrufen.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Verfügungspflicht)
BGE 135 V 90, E. 3.2
- Thema: Formularmässige Mitteilung und Verfügung
- Kernaussage: Eine einverständliche Gewährung von Leistungen kann formularmässig mitgeteilt werden; die Verfügungspflicht entfällt bei Einverständnis. Ein einfaches Formular erfüllt nicht die Begründungsanforderungen von Abs. 3.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Erheblichkeit), Abs. 3 (Begründung)
II. Feststellungsverfügung und Bindungswirkung
BGE 133 V 549, E. 4
- Thema: Bindungswirkung zwischen UV und IV
- Kernaussage: Keine Bindungswirkung der IV-Invaliditätsschätzung für die UV; jeder Träger bewertet die Invalidität selbstständig nach seinen eigenen Kriterien.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Feststellungsverfügung), Art. 6 ATSG
BGE 131 V 362, E. 5
- Thema: Bindungswirkung bei Invaliditätsbemessung
- Kernaussage: Bindungswirkung zwischen UV und IV bei Invaliditätsbemessung; Konkretisierung der Koordinationspflicht der verschiedenen Träger.
- Einschlägig für: Abs. 2, Abs. 4 (Mitwirkung anderer Träger)
BGE 143 V 50, E. 3.2
- Thema: Feststellungsverfügung bei laufendem Verfahren
- Kernaussage: Kein schützenswertes Interesse an einer Feststellungsverfügung, wenn ein Verfahren bereits hängig ist; die Klärung der Rechtsstellung erfolgt im laufenden Verfahren.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Feststellungsverfügung)
BGE 137 V 210, E. 4.2
- Thema: MEDAS-Gutachten und faire Verfahrensführung
- Kernaussage: MEDAS-Gutachten und faire Verfahrensführung als Verfahrensgarantie; die Verfahrensfairness ist bei der Beweiswürdigung im Feststellungsverfahren zu wahren.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Feststellungsverfügung), Art. 43 ATSG
III. Rechtsmittelbelehrung und Vertrauensschutz
BGE 130 III 396, E. 5
- Thema: Vertrauensschutz bei mangelhafter Eröffnung
- Kernaussage: Aus mangelhafter Eröffnung darf der betroffenen Person kein Nachteil erwachsen. Die Zustellfiktion gilt nicht bei Selbstbeseitigung des Rechtsvorschlags.
- Einschlägig für: Abs. 3 (Vertrauensschutz), Art. 50 ATSG (Eröffnung)
BGE 138 V 271, E. 2
- Thema: Begründungspflicht und Gehörsanspruch
- Kernaussage: Die Begründungspflicht der Verfügung verlangt, dass die tatsächlich und rechtlich massgeblichen Erwägungen enthalten sind und sich mit den wesentlichen Einwänden der Partei auseinandergesetzt wird.
- Einschlägig für: Abs. 3 (Begründungspflicht)
IV. Aufschiebende Wirkung
BGE 129 V 370, E. 3
- Thema: Aufschiebende Wirkung bei revisionsweiser Rentenherabsetzung
- Kernaussage: Aufschiebende Wirkung bei revisionsweiser Rentenherabsetzung; die Rückerstattungsausnahme in Abs. 5 Satz 2 schützt den Vertrauensschutz der versicherten Person.
- Einschlägig für: Abs. 5 (aufschiebende Wirkung), Rückerstattungsausnahme
BGE 139 V 145, E. 4
- Thema: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- Kernaussage: Das Bundesgericht kann die aufschiebende Wirkung gestützt auf Art. 55 Abs. 3 ATSV wiederherstellen, wenn die Voraussetzungen für den Entzug nicht vorliegen oder ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.
- Einschlägig für: Abs. 5 (Entzug der aufschiebenden Wirkung)
Letzte Aktualisierung: 2026-06-06