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Rechtsprechung zu Art. 45 ATSG

Leitentscheide (BGE)

BGE 143 V 269, E. 6.2.1

  • Thema: Untersuchungspflicht des Versicherungsträgers und Kosten gerichtlicher Gutachten
  • Kernaussage: Verletzt der Versicherungsträger im Verwaltungsverfahren seine Abklärungspflicht nach Art. 43 Abs. 1 ATSG, sind die Kosten eines vom kantonalen Gericht veranlassten Gutachtens dem Versicherungsträger aufzuerlegen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Untersuchungspflicht und Kostentragung)

BGE 139 V 225, E. 4.3

  • Thema: Tragung von Gutachterkosten im Sozialversicherungsprozess
  • Kernaussage: Der Grundsatz der Kostenfreiheit für die versicherte Person schützt diese davor, mit Abklärungskosten belastet zu werden, die zur Erfüllung der behördlichen Untersuchungspflicht anfallen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Kostenfreiheit der versicherten Person)

BGE 137 V 210, E. 4.4.2

  • Thema: Ersatzfähigkeit von Privatgutachten
  • Kernaussage: Die Kosten eines von der versicherten Person veranlassten Privatgutachtens sind nur dann nach Art. 45 Abs. 1 Satz 2 ATSG zu vergüten, wenn das Gutachten für die Rechtsfindung unerlässlich war.
  • Einschlägig für: Abs. 1 Satz 2 (Privatgutachten)

BGE 129 V 177, E. 3.2

  • Thema: Medizinische Kausalitätsabklärung bei Vorzuständen
  • Kernaussage: Zur Feststellung, ob ein Unfall eine vorbestehende Erkrankung aktiviert oder richtunggebend verschlimmert hat, bedarf es fachärztlicher Gutachten, deren Kosten vom leistungspflichtigen Träger zu tragen sind.
  • Einschlägig für: Abs. 1 i.V.m. Art. 6 UVG

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 8C_628/2025 vom 18. August 2026, E. 8.4

  • Thema: Kostentragung der Oberexpertise im Mehrversichererstreit
  • Kernaussage: Diente die Einholung einer Oberexpertise primär der Klärung, ob ein Zweitunfall eine richtunggebende Verschlimmerung bewirkt hat, sind die Kosten der Oberexpertise dem für den Zweitunfall zuständigen Versicherer aufzuerlegen, da dieser die Untersuchungspflicht verletzt hatte.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Kostenverteilung bei Mehrversicherern)

BGer 8C_692/2022 vom 2. Mai 2023, E. 4

  • Thema: Notwendige Abklärungen bei Arthrosen
  • Kernaussage: Bleibt die Kausalitätsfrage zwischen Unfall und späterer Prothesenimplantation im Verwaltungsverfahren ungeklärt, hat die Vorinstanz ein Gerichtsgutachten einzuholen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Gerichtliche Abklärungspflicht)

BGer 8C_517/2019 vom 27. November 2019, E. 5.1

  • Thema: Status quo sine und Beweiskosten
  • Kernaussage: Das Erreichen des Status quo sine ist eine medizinische Tatfrage; die Abklärungskosten fallen dem Versicherer zu, der seine Leistungspflicht beenden will.
  • Einschlägig für: Abs. 1

Kantonale Entscheide

GR OG S 20 89 vom 22. September 2025

  • Kanton: Graubünden
  • Thema: Verteilung der Expertisekosten zwischen zwei Unfallversicherern
  • Kernaussage: Die Kosten eines verwaltungsexternen Obergutachtens zur Abgrenzung zweier Unfallfolgen sind jenem Versicherer zu überbinden, der das Verwaltungsverfahren unzureichend instruiert hat.

Letzte Aktualisierung: 2026-09-03