Rechtsprechung zu Art. 43 ATSG — Abklärung
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I. Leitentscheide
BGE 137 V 210 — Verfahrensgarantien bei medizinischen Abklärungen
- Kernaussage: Leitentscheid zu den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Einholung medizinischer Gutachten; Mitwirkungsrechte der versicherten Person bei Gutachterauswahl und Fragestellungen (E. 1.2.1 & 4.2).
BGE 135 V 465 — Untersuchungsgrundsatz und Beweiswert interner Berichte
- Kernaussage: Kein genereller Anspruch auf versicherungsexterne Begutachtung; versicherungsinterne Berichte genügen, sofern nicht geringe Zweifel an deren Zuverlässigkeit bestehen (E. 4 & 4.5).
BGE 132 V 93 — Rechtsnatur der Begutachtungsanordnung und Ausstand
- Kernaussage: Die Begutachtungsanordnung stellt keine Endverfügung dar; Einwendungen gegen Sachverständige sind jedoch bei Vorliegen gesetzlicher Ausstandsgründe mittels selbstständig anfechtbarer Zwischenverfügung zu erledigen (E. 5 & 6).
BGE 134 V 231 — Beweiskraft medizinischer Gutachten
- Kernaussage: Kriterien für die Beweiskraft ärztlicher Gutachten: Vollständigkeit der Befunde, Berücksichtigung der Vorakten, Plausibilität der Schlussfolgerungen und fundierte medizinische Begründung (E. 5.1).
BGE 136 V 369 — Rechtskraft und Abklärungsumfang
- Kernaussage: Umfang der Sachverhaltsabklärung bei rechtskräftig festgesetzten Dauerleistungen und Abgrenzung von Revisions- und Erstabklärungsverfahren (E. 3.1).
II. Weitere Entscheide
BGE 141 V 281 — Anforderungen an die Abklärung bei psychischen Leiden
- Kernaussage: Verpflichtung der IV-Stelle zur Durchführung eines strukturierten Beweisverfahrens bei Schmerzstörungen und psychischen Leiden (E. 5–7).
BGer 8C_445/2025 vom 10.07.2026 — Fortgeltung der Verfahrensgarantien unter der WEIV
- Kernaussage: Art. 43 Abs. 1bis ATSG schränkt die verfassungsmässigen Mitwirkungsrechte der Versicherten nach BGE 137 V 210 nicht ein; behördliche Weisungen, die diese Rechte beschneiden, sind bundesrechtswidrig (E. 5.2 & 6).
BGer 9C_285/2026 vom 12.03.2026 — Auskunftsverweigerung durch Drittärzte
- Kernaussage: Die Weigerung eines behandelnden Arztes zur Auskunftserteilung darf nicht zu Lasten des Versicherten gehen; die Verwaltung muss den Sachverhalt durch alternative Abklärungen (z.B. RAD-Begutachtung) ermitteln (E. 5.4).
BGer 8C_3/2026 vom 15.01.2026 — Mahn- und Bedenkzeitverfahren
- Kernaussage: Strenge Einhaltung der verfahrensrechtlichen Schutzvorschriften von Art. 43 Abs. 3 ATSG vor Fällung eines Akten- oder Nichteintretensentscheids (E. 4).
BGer 9C_617/2007 vom 17.10.2007 — Abklärungsmängel und Rückweisung
- Kernaussage: Bei unzureichender Klärung des medizinischen Sachverhalts durch den Versicherungsträger ist die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen (E. 3.4).