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Rechtsprechung zu Art. 31 ATSG

Leitentscheide (BGE)

BGE 145 V 141, E. 5.2.1

  • Thema: Invalidenkarriere und Valideneinkommen
  • Kernaussage: Im Revisionsverfahren ist der in der Zwischenzeit tatsächlich durchlaufene berufliche Werdegang als invalide Person zu berücksichtigen. Eine erfolgreiche Invalidenkarriere erlaubt Rückschlüsse auf die mutmassliche Entwicklung ohne Gesundheitsschaden, darf aber nicht ohne Weiteres als Beweis für das Valideneinkommen herangezogen werden.
  • Einschlägig für: Art. 31 Abs. 2 ATSG (Beweislast bei Invaliditätsnachweis)

BGE 139 V 28, E. 3.3.2

  • Thema: Valideneinkommen und Beweislast
  • Kernaussage: Für die Ermittlung des Valideneinkommens ist entscheidend, was die versicherte Person im Zeitpunkt der Invaliditätsbemessung überwiegend wahrscheinlich als Gesunde verdient hätte. Dabei wird in der Regel am zuletzt erzielten Verdienst angeknüpft. Die Beweislast für ein höheres Valideneinkommen liegt bei der versicherten Person.
  • Einschlägig für: Art. 31 Abs. 2 ATSG i.V.m. Art. 16 ATSG

BGE 135 V 58, E. 3.1

  • Thema: Beweislast bei Invalidität
  • Kernaussage: Die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen der Invalidenrente liegt bei der versicherten Person. Der Versicherungsträger hat jedoch von Amtes wegen die notwendigen Abklärungen vorzunehmen (Art. 43 Abs. 1 ATSG), bevor die Beweislastregel (Art. 31 ATSG) zum Zug kommt.
  • Einschlägig für: Art. 31 Abs. 1 und 2 ATSG

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 8C_3/2026, E. 4.4–4.5

  • Thema: Mahn- und Bedenkzeitverfahren; Mitwirkungspflichtverletzung
  • Kernaussage: Das Mahn- und Bedenkzeitverfahren nach Art. 43 Abs. 3 ATSG war mangelhaft durchgeführt worden (Mitteilungen direkt an die Versicherte statt an den Rechtsvertreter, was Art. 37 Abs. 3 ATSG widerspricht). Die Versicherte habe sich jedoch nach mehrfacher Aufforderung nicht gemeldet, weshalb ihr die Berufung auf den Formmangel nach Treu und Glauben verwehrt sei. Präzisiert die Interaktion zwischen Art. 31 Abs. 3 ATSG (Beweislastumkehr bei Mitwirkungspflichtverletzung) und Art. 43 Abs. 3 ATSG (Nichteintreten).
  • Einschlägig für: Art. 31 Abs. 3 ATSG, Art. 43 Abs. 3 ATSG

BGer 8C_100/2024, E. 8.1.2

  • Thema: Invalidenkarriere im Revisionsverfahren
  • Kernaussage: Eine trotz Invalidität erlangte besondere berufliche Qualifizierung erlaubt Rückschlüsse auf die mutmassliche Entwicklung ohne Gesundheitsschaden. Aus einer erfolgreichen Invalidenkarriere darf jedoch nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, die versicherte Person hätte ohne Invalidität eine vergleichbare Position im angestammten Tätigkeitsgebiet erreicht.
  • Einschlägig für: Art. 31 Abs. 2 ATSG, Art. 16 ATSG

BGer 8C_770/2023, E. 5.1

  • Thema: Valideneinkommen und Beweislast
  • Kernaussage: Bestätigt die ständige Praxis, dass im Revisionsverfahren der tatsächlich durchlaufene berufliche Werdegang zu berücksichtigen ist, aber nicht als alleiniger Beweis für das Valideneinkommen dienen kann.
  • Einschlägig für: Art. 31 Abs. 2 ATSG

Letzte Aktualisierung: 2026-06-12