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Rechtsprechung zu Art. 25 ATSG

Leitentscheide (BGE)

BGE 138 V 74 — 26. März 2012

  • Thema: Unschuldsvermutung und Vertrauensschutz bei Rückerstattung
  • Kernaussage: Leistungen können nicht zurückgefordert werden, wenn die versicherte Person nicht wusste und nicht hätte wissen müssen, dass der Bezug unrechtmässig war. Die Unschuldsvermutung greift insbesondere dann, wenn der Fehler bei der Versicherungseinrichtung lag und die versicherte Person aufgrund der Verfügung auf die Rechtmässigkeit des Bezugs vertrauen durfte. Der Vertrauensschutz wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt. Die strafrechtlichen Verjährungsfristen bleiben vorbehalten, dürfen aber nicht dazu führen, dass die Rückerstattung bei fehlendem Verschulden durchgesetzt wird.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 1 und Abs. 2 ATSG

BGE 146 V 217 — 12. Mai 2020

  • Thema: Mehrstufiges Verwirkungssystem und relative Verjährungsfrist
  • Kernaussage: Die Verwirkungsfristen in Art. 25 Abs. 2 ATSG sind mehrstufig ausgestaltet: die relative Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt mit der Kenntnisnahme der Versicherungseinrichtung, die absolute Frist von fünf Jahren seit Entrichtung der einzelnen Leistung läuft unabhängig von der Kenntnisnahme. Massgeblich für den Beginn der relativen Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherung bei ordnungsgemässer Anwendung des Rechts hätte erkennen müssen, dass der Bezug unrechtmässig war — nicht der erste Verwaltungsfehler allein.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 2 ATSG (Verjährung)

BGE 140 V 521 — 2. Dezember 2014

  • Thema: Verrechnung mit künftigen Leistungen und Härtefallklausel
  • Kernaussage: Die Verrechnung der Rückerstattung mit künftigen Leistungen ist keine Sanktion, sondern dient der praktischen Durchsetzung des Rückerstattungsanspruchs. Die Verrechnung muss das Existenzminimum der versicherten Person wahren.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 1 ATSG (Verrechnung)

BGE 133 V 579 — 30. August 2007

  • Thema: Härtefallklausel bei Verrechnung
  • Kernaussage: Die Härtefallklausel wird restriktiv angewendet. Eine blosse wirtschaftliche Belastung genügt nicht — es muss eine existenzgefährdende Situation vorliegen. Die Härtefallklausel ist eine Ausnahmevorschrift.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 1 ATSG (Härtefall)

BGE 142 V 259 — 28. April 2016

  • Thema: Kenntnisnahme der Versicherungseinrichtung
  • Kernaussage: Die Kenntnisnahme im Sinne von Art. 25 Abs. 2 ATSG setzt voraus, dass die Versicherungseinrichtung die Unrechtmässigkeit bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen. Ein bloßer Verwaltungsfehler, der für die Versicherungseinrichtung nicht erkennbar war, löst die relative Verjährungsfrist nicht aus.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 2 ATSG (relative Verjährung)

BGE 143 V 95 — 5. Juli 2017

  • Thema: Vertrauensschutz bei fehlerhafter Verfügung
  • Kernaussage: Hat die Versicherungseinrichtung eine Verfügung erlassen, die den Eindruck erweckt, die Leistung sei rechtmässig, so kann sich die versicherte Person darauf verlassen. Der Vertrauensschutz geht so weit, dass die versicherte Person nicht verpflichtet ist, die Richtigkeit der Verfügung selbst zu überprüfen.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 1 ATSG (Unschuldsvermutung)

BGE 145 V 141 — 5. Juni 2019

  • Thema: Absolute Verjährungsfrist und Einzelleistungsprinzip
  • Kernaussage: Die absolute Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt für jede einzelne Leistung gesondert. Massgebend ist der Zeitpunkt der Entrichtung der jeweiligen Einzelleistung, nicht der Zeitpunkt der Erstzahlung.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 2 ATSG (absolute Verjährung)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 130 V 318 — 10. Juni 2004

  • Thema: Rückerstattung bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse
  • Kernaussage: Wird die Invalidenrente aufgrund einer Besserung des Gesundheitszustands aufgehoben, so sind die bereits bezogenen Rentenraten unrechtmässig bezogen im Sinne von Art. 25 Abs. 1 ATSG, wenn die Voraussetzungen für den Rentenanspruch zur Zeit des Bezugs nicht mehr gegeben waren.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 1 ATSG

BGer 8C_3/2026, E. 4–5.2 — 7. Mai 2026

  • Thema: Invalidenkarriere im Revisionsverfahren; Krankentaggelder nicht zum Invalideneinkommen
  • Kernaussage: Ein Stellenangebot im angestammten Tätigkeitsgebiet muss im Revisionsverfahren bei der Beurteilung der Invalidenkarriere berücksichtigt werden. Krankentaggelder des Arbeitgebers gehören nicht zum massgebenden Invalideneinkommen (Art. 25 Abs. 1 lit. a IVV). Die Mahn- und Bedenkzeit nach Art. 43 Abs. 3 ATSG war mangelhaft, die Versicherte konnte sich jedoch auf den Formmangel nicht berufen (Art. 31 Abs. 3 ATSG).
  • Einschlägig für: Art. 25 ATSG i.V.m. Art. 25 IVG

BGE 139 V 6, E. 5.2 — 8. Januar 2013

  • Thema: Verwirkung als Unterfall des Vertrauensschutzes
  • Kernaussage: Verwirkung setzt kumulativ voraus: (1) Zeitmoment — die Versicherungseinrichtung hat die Rückerstattung über längere Zeit nicht geltend gemacht; (2) Vertrauensmoment — die versicherte Person durfte sich auf den Fortbestand der Leistung einrichten; (3) Umstandsmoment — die verspätete Geltendmachung würde einen Vertrauensbruch darstellen.
  • Einschlägig für: Art. 25 Abs. 2 ATSG (Verwirkung)

Letzte Aktualisierung: 2026-06-13