Rechtsprechung zu Art. 17 ATSG — Revision der Invalidenrente und anderer Dauerleistungen
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I. Leitentscheide
BGE 141 V 9 — Zweistufige Revisionsprüfung
- Kernaussage: Die Rentenrevision gliedert sich zwingend in eine Vorfrageprüfung (Liegt eine wesentliche Sachverhaltsänderung vor?) und bei Bejahung in eine allseitige Neuprüfung des Rentenanspruchs ohne Bindung an frühere Bemessungsfaktoren (E. 2.3).
BGE 130 V 343 — Revisionsgrund und Neuanmeldung
- Kernaussage: Anlass zur Rentenrevision gibt jede wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen, die geeignet ist, den Invaliditätsgrad zu beeinflussen; analoge Anwendung bei Neuanmeldungen nach Abweisung (E. 3.5).
BGE 133 V 108 — Massgebliche zeitliche Vergleichsbasis
- Kernaussage: Referenzzeitpunkt für die Beurteilung einer Sachverhaltsänderung ist die letzte rechtskräftige Verfügung, die auf einer umfassenden materiellen Prüfung des Rentenanspruchs beruht (E. 5.4).
BGE 139 V 28 — Berücksichtigung des gesamten Vergleichszeitraums
- Kernaussage: Im Revisionsverfahren sind sämtliche Veränderungen zwischen der Vergleichsbasis und dem neuen Revisionsentscheid ganzheitlich zu würdigen (E. 3.3.1).
BGE 144 I 103 — Motivsubstitution zwischen Revision und Wiedererwägung
- Kernaussage: Zulässigkeit des Wechsels von einer revisionsweisen Rentenaufhebung zur Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 ATSG bei zweifelloser Unrichtigkeit des Erstentscheids (E. 2.1).
II. Weitere Entscheide
BGE 133 V 545 — Erheblichkeit bei Schwellenübertritt
- Kernaussage: Auch eine rechnerisch geringe Änderung des Invaliditätsgrades begründet einen Revisionsanspruch, wenn dadurch eine rentenrelevante Schwelle überschritten wird (E. 3).
BGE 132 V 393 — Wirkung der Revision ex nunc
- Kernaussage: Revisionsentscheide nach Art. 17 ATSG entfalten grundsätzlich nur Wirkung für die Zukunft (pro futuro); rückwirkende Leistungsanpassungen erfordern qualifizierte Meldepflichtverletzungen (E. 2.1).
BGer 8C_261/2025 vom 28.04.2026 — Diagnoseidentität bei psychiatrischen Leiden
- Kernaussage: Die Fortdauer derselben Diagnose schliesst einen Revisionsgrund nicht aus; massgebend ist die reale Veränderung des klinischen Befunds (z.B. Dekompensation; E. 4.2).
BGer 9C_597/2025 vom 12.02.2026 — Begründungspflicht der Vorinstanz bei Alternativbegründungen
- Kernaussage: Macht der Versicherungsträger im Beschwerdeprozess eventualiter Wiedererwägung geltend, hat das Gericht diese Rückkommensmöglichkeit zwingend materiell zu prüfen (E. 3.2).
BGer 8C_687/2024 vom 18.03.2025 — Fünf-Prozentpunkte-Schwelle
- Kernaussage: Strikte Einhaltung der Erheblichkeitsschwelle von 5 Prozentpunkten nach Art. 17 Abs. 1 lit. a ATSG; eine Änderung von bloss 2 Prozentpunkten begründet keine Revision (E. 5.1).
BGer 8C_384/2022 vom 09.11.2022 — Gewöhnung und Anpassung als Revisionsgrund
- Kernaussage: Die tatsächliche Anpassung an ein Leiden mit verbesserter Arbeitsleistung stellt einen revisionsbegründenden Sachverhalt dar (E. 2.3).