Rechtsprechung zu Art. 16 ATSG
Rechtsprechungssammlung zu Art. 16 ATSG
Bundesgerichtsentscheide (BGE) — Leitentscheide
BGE 130 V 343 (2003)
- Thema: Grundbegriffe Invaliditätsbemessung (Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität)
- Kernaussage: Fundamentalentscheid zur Auslegung der ATSG-Grundbegriffe. Arbeit sunfähigkeit i.S.v. Art. 6 ATSG als gesundheitsbedingter Verlust der Fähigkeit, die bisherige Tätigkeit auszuüben; Erwerbsunfähigkeit i.S.v. Art. 7 ATSG als Verlust des gesamten oder eines Teils des Erwerbseinkommens. Art. 16 ATSG als Messgrösse für den Invaliditätsgrad bei Erwerbstätigen.
- Einschlägig für: Grundstruktur des Einkommensvergleichs; Verhältnis Arbeitsunfähigkeit/Invalidität
- Zitierungen: ~29'839
BGE 130 V 121 (2003)
- Thema: Rundungsregel Invaliditätsgrad
- Kernaussage: Der rechnerisch ermittelte Invaliditätsgrad ist nach kaufmännischen Regeln auf die nächste ganze Prozentzahl auf- oder abzurunden. Grössere Aufrundungen (auf Fünfer- oder Zehnerwerte) sind unzulässig. Im Grenzbereich rentenrelevanter Schwellen (40 %, 50 %, 66⅔ %) kann das Runden rentenrechtlich entscheidend sein.
- Einschlägig für: Einkommensvergleich — Rundungsregel
- Zitierungen: ~4'520
BGE 126 V 75 (2000)
- Thema: Tabellenlohnabzug — Grundnorm
- Kernaussage: Vom statistisch ermittelten LSE-Lohn kann ein Abzug vorgenommen werden, wenn mit Blick auf persönliche und berufliche Umstände eine unterdurchschnittliche Entlöhnung zu erwarten ist. Massgebende Kriterien: leidensbedingte Einschränkung, Alter, Dienstjahre, Nationalität/Aufenthaltskategorie, Beschäftigungsgrad. Gesamthafter Höchstabzug: 25 %.
- Einschlägig für: Tabellenlohnabzug — Kriterien, Höchstgrenze, Ermessen
BGE 134 V 322 (2008)
- Thema: Parallelisierung bei unterdurchschnittlichem Valideneinkommen
- Kernaussage: Bezog eine versicherte Person aus invaliditätsfremden Gründen ein deutlich unterdurchschnittliches Einkommen, sind die Vergleichseinkommen zu parallelisieren. Dieselben Faktoren, die eine Parallelisierung begründen, dürfen nicht zusätzlich als Leidensabzug geltend gemacht werden (Doppelverwertungsverbot). Der Parallelisierungsabzug fällt nicht unter die 25%-Obergrenze des leidensbedingten Abzugs.
- Einschlägig für: Parallelisierung — Grundsatz, Doppelverwertungsverbot
- Zitierungen: ~11'185
BGE 135 V 297 (2009)
- Thema: Erheblichkeitsschwelle 5 % für Parallelisierung
- Kernaussage: Eine Parallelisierung ist nur vorzunehmen, wenn das tatsächlich erzielte Einkommen mindestens 5 % unter dem branchenüblichen LSE-Zentralwert liegt. Nur der den 5%-Grenzwert übersteigende Teil der Abweichung wird korrigiert (kein sprunghafter Anstieg). Gleiche Faktoren können nicht gleichzeitig Parallelisierung und Leidensabzug begründen.
- Einschlägig für: Parallelisierung — Erheblichkeitsschwelle, Berechnungsmodus
- Zitierungen: ~7'602
BGE 137 V 71 (2011)
- Thema: Kognition beim Tabellenlohnabzug
- Kernaussage: Die Ob-Frage des Tabellenlohnabzugs ist eine frei überprüfbare Rechtsfrage. Das Ausmass des Abzugs ist eine Ermessensfrage; das Bundesgericht überprüft es nur auf Ermessensüberschreitung, -unterschreitung oder -missbrauch. Kantonale Versicherungsgerichte prüfen auch die Angemessenheit.
- Einschlägig für: Tabellenlohnabzug — Kognitionsabgrenzung Bundesgericht/kantonales Gericht
- Zitierungen: ~5'755
BGE 139 V 28 (2013)
- Thema: Valideneinkommen — hypothetische Karriereentwicklung
- Kernaussage: Das Valideneinkommen knüpft an den zuletzt erzielten Lohn an; auf statistische Werte darf nur abgestellt werden, wenn konkrete Angaben fehlen. Zuverlässige Hinweise auf eine hypothetische Lohnentwicklung (Beförderung, Ausbildungsabschluss) sind bei der Bestimmung des Valideneinkommens zu berücksichtigen.
- Einschlägig für: Valideneinkommen — Karriereentwicklung, Vorrang Konkreteinkommen
- Zitierungen: ~3'116
BGE 138 V 457 (2012)
- Thema: Verwertbarkeit Restarbeitsfähigkeit — massgeblicher Zeitpunkt bei Alter
- Kernaussage: Bei vorgerücktem Alter ist die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit besonders zu prüfen. Massgebender Zeitpunkt für diese Beurteilung ist der Zeitpunkt, in dem die medizinische Zumutbarkeit feststeht, nicht der Verfügungserlasszeitpunkt. Alter allein macht die Restarbeitsfähigkeit nicht unverwertbar; massgebend sind Umstellungsaufwand, Branchenwechsel und verbliebene Aktivitätsdauer.
- Einschlägig für: Ausgeglichener Arbeitsmarkt — Verwertbarkeit bei Alter, Zeitpunktfrage
- Zitierungen: ~2'728
BGE 139 V 592 (2013)
- Thema: DAP-Methode (Dokumentation von Arbeitsplätzen)
- Kernaussage: Die Suva-DAP-Methode ist als Alternative zur LSE grundsätzlich zulässig. Sie setzt eine ausreichende Anzahl geeigneter DAP-Blätter, Nachvollziehbarkeit der Auswahl und Plausibilität der Lohnangaben voraus. Verletzt die Dokumentation diese Anforderungen, ist auf LSE-Tabellen zurückzugreifen.
- Einschlägig für: Invalideneinkommen — DAP-Methode, Anforderungen
- Zitierungen: ~3'454
BGE 143 V 295 (2017)
- Thema: Massgebliche LSE-Ausgabe
- Kernaussage: Für die Invaliditätsbemessung ist grundsätzlich die aktuellste LSE-Ausgabe heranzuziehen. Im Beschwerdeverfahren kann eine neuere Ausgabe angewendet werden, wenn sie bei Urteilsfällung vorlag. Eine Ausgabe, die zum Verfügungszeitpunkt noch nicht verfügbar war, darf die Vorinstanz nicht verwenden.
- Einschlägig für: Invalideneinkommen — massgebliche LSE-Ausgabe, zeitliche Geltung
- Zitierungen: ~3'781
BGE 146 V 16 (2019)
- Thema: Grenzgängerstatus — Abzug und Parallelisierung
- Kernaussage: Der Grenzgängerstatus ist als potenziell abzugsrelevantes Kriterium anerkannt, auch wenn die Lohnabweichung unter 5 % liegt und deshalb keine Parallelisierung durchgeführt wurde. Faktoren, die tatsächlich in eine Parallelisierung eingeflossen sind, dürfen nicht zusätzlich einen Leidensabzug begründen; nur wenn derselbe Faktor bei der Parallelisierung nicht berücksichtigt wurde, kann er beim Abzug relevant sein.
- Einschlägig für: Tabellenlohnabzug — Grenzgängerstatus; Verhältnis Abzug/Parallelisierung
- Zitierungen: ~2'100
BGE 148 V 174 (2021)
- Thema: LSE-Medianwert — kein Rechtsprechungswechsel
- Kernaussage: Das Bundesgericht verweigert eine Änderung der Rechtsprechung, wonach der Median-/Zentralwert der LSE als Ausgangspunkt für das Invalideneinkommen massgebend ist. Wissenschaftliche Kritik und Diskriminierungseinwände rechtfertigen keinen Praxiswechsel; allfällige behinderungsbedingte Nachteile sind über den Tabellenlohnabzug zu berücksichtigen.
- Einschlägig für: Invalideneinkommen — LSE-Medianwert als unveränderter Ausgangswert
- Zitierungen: ~2'513
BGE 148 V 419 (2022)
- Thema: Altersabzug UVG — Verhältnis zu Art. 28 Abs. 4 UVV
- Kernaussage: Bei Anwendbarkeit von Art. 28 Abs. 4 UVV (Versicherte, die wegen Alters keine Erwerbstätigkeit mehr aufnehmen) fällt ein zusätzlicher Tabellenlohnabzug wegen Alters ausser Betracht, weil das Alter durch die Sonderregelung bereits erfasst ist. Im IVG-Bereich gilt diese Schranke nicht gleich.
- Einschlägig für: Invalideneinkommen (UVG) — Altersabzug und Art. 28 Abs. 4 UVV
BGE 150 V 323 (2024)
- Thema: Übergangsrecht WEIV — Valideneinkommen Frühinvalide
- Kernaussage: Bei Frühinvalidität (fehlende berufliche Kenntnisse wegen Invalidität) gilt ab 1. Januar 2022 Art. 26 Abs. 6 IVV mit einem erhöhten statistischen Valideneinkommen. Die Übergangsregelung lit. b ÜbBest. IVV WEIV gilt nur für Personen mit Rentenanspruch vor dem 1. Januar 2022.
- Einschlägig für: Valideneinkommen — Frühinvalidität, Übergangsrecht WEIV
BGE 150 V 410 (2024)
- Thema: Art. 26bis Abs. 3 IVV — Pauschalabzug teilweise gesetzwidrig
- Kernaussage: Die per 1.1.2022 eingeführte Verordnungsregelung mit Pauschalabzug, die den leidensbedingten Abzug vollständig verdrängen wollte, ist gesetzwidrig. Ergänzend zu den IVV-Korrekturfaktoren bleibt die Rechtsprechung zu BGE 126 V 75 anwendbar. Art. 26 Abs. 2 IVV kodifiziert die Parallelisierungsregel (5%-Schwelle, Korrektur auf 95 % des Branchenmedianlohns).
- Einschlägig für: Tabellenlohnabzug — Pauschalabzug IVV, Fortgeltung BGE 126 V 75
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer 8C_208/2019 vom 26. November 2019
- Thema: Methodenwahl — Betätigungsvergleich bei Selbständigen
- Kernaussage: Bei Selbständigerwerbenden mit nicht zuverlässig bestimmbarem Einkommen ist das ausserordentliche Bemessungsverfahren (Betätigungsvergleich) anzuwenden. Die Methodenwahl ist eine frei überprüfbare Rechtsfrage.
- Einschlägig für: Methodenwahl — Betätigungsvergleich vs. ordentlicher Einkommensvergleich
BGer 9C_574/2019 vom 16. Oktober 2019
- Thema: Verwertbarkeit Restarbeitsfähigkeit Alter — Hürden
- Kernaussage: Für die Unverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit älterer versicherter Personen hat die Rechtsprechung hohe Hürden aufgestellt. Bei einer 60¾-jährigen Lageristin mit breitem Berufsprofil und dreijähriger Restaktivitätsdauer wurde Verwertbarkeit in leidensangepassten Tätigkeiten bejaht.
- Einschlägig für: Ausgeglichener Arbeitsmarkt — Verwertbarkeit bei Alter (Kasuistik)
BGer 9C_642/2018 vom 7. Oktober 2019
- Thema: Verwertbarkeit Restarbeitsfähigkeit — Unverwertbarkeit bei Alter
- Kernaussage: Bei einer 62½-jährigen Reinigerin, deren früheres Berufsprofil dem Zumutbarkeitsprofil nicht mehr entsprach und eine Umschulung innert Restaktivitätsdauer unrealistisch war, wurde Verwertbarkeit verneint; keine wirtschaftlich verwertbare Resterwerbsfähigkeit.
- Einschlägig für: Ausgeglichener Arbeitsmarkt — Verwertbarkeit bei Alter (Kasuistik)
BGer 8C_349/2025 vom 28. April 2026
- Thema: Valideneinkommen — KAV-Einstufung bei Konkurs des Arbeitgebers
- Kernaussage: Nach Konkurs des Arbeitgebers ist das Valideneinkommen anhand statistischer Werte (KAV/LSE) zu ermitteln. Die Einstufung in Lohnklasse A des Landesmantelvertrags Bau setzt eine ausdrückliche Anerkennung als qualifizierter Facharbeiter durch den Arbeitgeber voraus; die blosse Berufsbezeichnung «Aide-maçon» im Vertrag genügt nicht. Das BGer bestätigte Lohnklasse B (Klasse mit Fachkenntnissen), nicht Klasse A.
- Einschlägig für: Valideneinkommen — Konkurs des Arbeitgebers, KAV-Einstufung (zur BGE-Publikation vorgesehen)
BGer 9C_382/2025 vom 25. November 2025
- Thema: Soziallohn im Familienunternehmen
- Kernaussage: Hohe Anforderungen an den Nachweis von Soziallohn. Weiterbeschäftigung eines älteren Arbeitnehmers im Familienunternehmen begründet keine Soziallohnvermutung, solange wirtschaftlich erhebliche Tätigkeit erbracht wird.
- Einschlägig für: Valideneinkommen — Soziallohn, Familienunternehmen
BGer 8C_10/2026 vom 1. Mai 2026
- Thema: Valideneinkommen (Lohnbestandteile); LSE-Kompetenzniveau; Pauschalabzug
- Kernaussage: Regelmässig ausbezahlte Überstunden- und Ferienentschädigungen sind beim Valideneinkommen einzurechnen. LSE-Kompetenzniveau 2 setzt besondere Fertigkeiten voraus. Ob-Frage des Abzugs ist Rechtsfrage; Pauschalabzug Art. 26bis Abs. 3 IVV (10%, ab 1.1.2024) schliesst weitergehenden Abzug nicht per se aus.
- Einschlägig für: Valideneinkommen (Lohnbestandteile); Invalideneinkommen (LSE-Kompetenzniveau, Pauschalabzug ab 2024)
BGer 8C_130/2026 vom 30. April 2026
- Thema: Invalideneinkommen — kein Vergleich bei unverändertem Einkommen
- Kernaussage: Erzielt die versicherte Person in der zumutbaren angestammten Tätigkeit ein der LSE entsprechendes Einkommen, liegt kein Einkommensverlust vor; ein Tabellenlohnabzug erübrigt sich.
- Einschlägig für: Invalideneinkommen — Tabellenlohnabzug, Verhältnis Valid-/Invalideneinkommen
BGer 8C_464/2025 vom 25. Februar 2026
- Thema: Tabellenlohnabzug UVG — aktuelle Praxis
- Kernaussage: Im UVG-Bereich gelten dieselben Grundsätze zum Tabellenlohnabzug wie im IVG. Ob-Frage = Rechtsfrage (frei überprüfbar); Höhe = Ermessen. Der IVV-Pauschalabzug gilt im UVG nicht.
- Einschlägig für: Tabellenlohnabzug — UVG, Kognition
Letzte Aktualisierung: 2. Juni 2026