Rechtsprechung zu Art. 8 ATSG
Leitentscheide (BGE)
BGE 148 V 390, E. 5.2
- Thema: Eingliederung vor Rente
- Kernaussage: Die IV hat Eingliederungsmassnahmen durchzuführen, bevor eine Rente zugesprochen wird. Der Invaliditätsgrad ist nach Abschluss der Eingliederung zu beurteilen.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 3 (Eingliederungsmassnahmen)
BGE 146 V 252, E. 4.1
- Thema: Somme-Prinzip
- Kernaussage: Massgebend für die Invalidität ist die Gesamtwirkung aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit, nicht jede einzelne Störung für sich allein.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit)
BGE 144 V 220, E. 5.2
- Thema: Zumutbare Vergleichstätigkeit
- Kernaussage: DieZumutbarkeitsprüfung einer anderen Tätigkeit erfolgt im Rahmen der konkreten Vergleichslehre unter Berücksichtigung von Alter, Ausbildung und Berufserfahrung.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 2 (zumutbare Tätigkeit)
BGE 141 V 577, E. 3.2 und 4.2
- Thema: Voraussichtlich dauernde Beeinträchtigung
- Kernaussage: «Voraussichtlich dauernd» bedeutet nicht endgültig oder irreversibel, sondern dass nach medizinischen und versicherungsrechtlichen Erfahrungen mit einer fortgesetzten Beeinträchtigung zu rechnen ist.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Voraussichtlich dauernd)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
9C_173/2025, E. 5 (5er-Besetzung, Präzisierung vom 4. Mai 2026)
- Thema: Invalidität erst nach Eingliederung
- Kernaussage: Das Bundesgericht präzisiert, dass Invalidität bei laufenden Eingliederungsmassnahmen erst nach deren Abschluss eintritt. Therapeutische Aspekte stehen der Qualifikation als Eingliederungsmassnahme nach Art. 8 Abs. 3 nicht entgegen, solange der Eingliederungszweck im Vordergrund steht.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 3 (Eingliederungsmassnahmen)
BGE 147 V 205
- Thema: Invaliditätsbemessung im UVG
- Kernaussage: Nach UVG richtet sich die Bemessung des Invaliditätsgrades nach den unfallbedingten gesundheitlichen Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit.
- Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Erwerbsfähigkeit)
Letzte Aktualisierung: 2026-06-06