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Rechtsprechung zu Art. 8 ATSG

Leitentscheide (BGE)

BGE 148 V 390, E. 5.2

  • Thema: Eingliederung vor Rente
  • Kernaussage: Die IV hat Eingliederungsmassnahmen durchzuführen, bevor eine Rente zugesprochen wird. Der Invaliditätsgrad ist nach Abschluss der Eingliederung zu beurteilen.
  • Einschlägig für: Art. 8 Abs. 3 (Eingliederungsmassnahmen)

BGE 146 V 252, E. 4.1

  • Thema: Somme-Prinzip
  • Kernaussage: Massgebend für die Invalidität ist die Gesamtwirkung aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit, nicht jede einzelne Störung für sich allein.
  • Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit)

BGE 144 V 220, E. 5.2

  • Thema: Zumutbare Vergleichstätigkeit
  • Kernaussage: DieZumutbarkeitsprüfung einer anderen Tätigkeit erfolgt im Rahmen der konkreten Vergleichslehre unter Berücksichtigung von Alter, Ausbildung und Berufserfahrung.
  • Einschlägig für: Art. 8 Abs. 2 (zumutbare Tätigkeit)

BGE 141 V 577, E. 3.2 und 4.2

  • Thema: Voraussichtlich dauernde Beeinträchtigung
  • Kernaussage: «Voraussichtlich dauernd» bedeutet nicht endgültig oder irreversibel, sondern dass nach medizinischen und versicherungsrechtlichen Erfahrungen mit einer fortgesetzten Beeinträchtigung zu rechnen ist.
  • Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Voraussichtlich dauernd)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

9C_173/2025, E. 5 (5er-Besetzung, Präzisierung vom 4. Mai 2026)

  • Thema: Invalidität erst nach Eingliederung
  • Kernaussage: Das Bundesgericht präzisiert, dass Invalidität bei laufenden Eingliederungsmassnahmen erst nach deren Abschluss eintritt. Therapeutische Aspekte stehen der Qualifikation als Eingliederungsmassnahme nach Art. 8 Abs. 3 nicht entgegen, solange der Eingliederungszweck im Vordergrund steht.
  • Einschlägig für: Art. 8 Abs. 3 (Eingliederungsmassnahmen)

BGE 147 V 205

  • Thema: Invaliditätsbemessung im UVG
  • Kernaussage: Nach UVG richtet sich die Bemessung des Invaliditätsgrades nach den unfallbedingten gesundheitlichen Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit.
  • Einschlägig für: Art. 8 Abs. 1 (Erwerbsfähigkeit)

Letzte Aktualisierung: 2026-06-06