Rechtsprechung zu Art. 6 ATSG — Arbeitsunfähigkeit
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I. Grundlegende Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 130 V 343 | 2003 | Leitentscheid: Definition der Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität; Drei-Stufen-Modell; Einkommensvergleichsmethode; Rentenrevision | E. 2.1, 3–3.6 |
| BGE 137 V 210 | 2011 | Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei MEDAS; Wahrung eines fairen Verfahrens | E. 4.2 |
| BGE 140 V 193 | 2014 | Aufgabenteilung zwischen rechtsanwendender Stelle und begutachtender Arztperson bei der Bestimmung der Zumutbarkeit einer Ersatztätigkeit | E. 4 |
II. Strukturiertes Beweisverfahren (nach BGE 141 V 281)
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 141 V 281 | 2015 | Wendepunkt: Einführung des strukturierten Beweisverfahrens bei psychosomatischen Leiden (somatoforme Schmerzstörung); diagnostische Anforderungen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit | E. 5–7 |
| BGE 143 V 418 | 2017 | Ausdehnung des strukturierten Beweisverfahrens auf sämtliche psychischen Erkrankungen; Präzisierung der Anforderungen | E. 4 |
| BGE 143 V 409 | 2017 | Depressive Störungen leicht- bis mittelgradiger Natur und rentenbegründende Invalidität; strenge Anforderungen an die Kausalitätsprüfung | E. 3–5 |
| BGE 145 V 215 | 2019 | Ausdehnung auf Abhängigkeitssyndrome (IV-relevante Suchterkrankungen); strukturiertes Beweisverfahren auch bei Sucht | E. 3 |
III. MEDAS-Gutachten und Beweiswürdigung
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 137 V 210 | 2011 | Einholung von MEDAS-Gutachten; faire Verfahrensführung; Zuzug von Fachärzten | E. 4.2 |
| BGE 132 V 93 | 2005 | Begutachtung durch Sozialversicherer; Ausstandsbegehren; kein Verfügungscharakter der Begutachtungsanordnung | E. 3 |
| BGE 135 V 465 | 2009 | Kein förmlicher Anspruch auf versicherungseigenes Gutachten; freie Beweiswürdigung des Gerichts | E. 4 |
| BGE 143 V 124 | 2017 | Beweiswert polydisziplinärer Gutachten ohne abschliessende Konsensbesprechung; Anforderungen an die Konsensfindung | E. 4 |
IV. Berufswechsel und Zumutbarkeit
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 130 V 343 | 2003 | Bei langer Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird auf einen zumutbaren Beruf in einem anderen Aufgabenbereich abgestellt; Berufswechselklausel | E. 3.5 |
| BGE 140 V 193 | 2014 | Aufgabenteilung zwischen rechtsanwendender Stelle und begutachtender Arztperson; Zumutbarkeit einer Ersatztätigkeit | E. 4 |
V. Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Leiden — Einzelaspekte
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGE 141 V 281 | 2015 | Strukturiertes Beweisverfahren bei somatoformen Schmerzstörungen; qualitative Anforderungen an Arztberichte | E. 5–7 |
| BGE 143 V 409 | 2017 | Leicht- bis mittelgradige Depression: strenge Anforderungen an die Kausalitätsprüfung; nicht jedes psychische Leiden begründet eine Rente | E. 3–5 |
| BGE 145 V 215 | 2019 | Suchterkrankungen als IV-relevante psychische Leiden; strukturiertes Beweisverfahren | E. 3 |
VI. Neuere Rechtsprechung (2026)
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGer 8C_3/2026 | 2026 | Präzisierung: Stellenangebote im angestammten Tätigkeitsgebiet bei der Invalidenkarriere im Revisionsverfahren zu berücksichtigen; Krankentaggelder des Arbeitgebers gehören nicht zum massgebenden Invalideneinkommen (Art. 25 Abs. 1 lit. a IVV) | E. 4–5.2 |
VII. Neuere Rechtsprechung (2023/2024)
| Bezug | Jahr | Kurzbeschreibung | Erwägung |
|---|---|---|---|
| BGer 8C_492/2023 | 2024 | Eingliederungsmassnahmen, Arbeitsunfähigkeit: Wenn aus medizinischer Sicht in umfassender Betrachtung geschlossen wird, dass aus juristischer Sicht der medizinisch attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht gefolgt werden kann (Bestätigung des strukturierten Beweisverfahrens nach BGE 141 V 281, E. 5.2), kann die IV-Stelle die Eingliederungsmassnahmen ablehnen. Die Arbeitsunfähigkeit ist rechtlich nach Massgabe des strukturierten Beweisverfahrens zu beurteilen, nicht nach der blossen medizinischen Attestierung | E. 5.2 |
| BGer 9C_436/2022 | 2023 | Anpassungsstörung und psychosoziale Faktoren: Eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit, deren Erklärung weitestgehend in psychosozialen Faktoren liegt, vermag zwar medizinisch die Diagnose einer Anpassungsstörung zu tragen; rechtlich indessen kann daraus keine Arbeitsunfähigkeit abgeleitet werden, wenn die rechtserheblichen Indikatoren des strukturierten Beweisverfahrens nicht erfüllt sind | E. 3.1 |
| BGer 9C_389/2022 | 2023 | Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Leiden: Die ärztlichen Feststellungen müssen anhand der rechtserheblichen Indikatoren auf eine Arbeitsunfähigkeit schliessen lassen, wie sie vom medizinisch-psychiatrischen Experten abschliessend eingeschätzt worden ist. Eine davon losgelöste rechtliche Würdigung ist nicht zulässig | E. 2.3.2 |
Letzte Aktualisierung: 2026-07-17