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Rechtsprechung zu Art. 6 ATSG — Arbeitsunfähigkeit

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I. Grundlegende Begriffe: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 130 V 3432003Leitentscheid: Definition der Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität; Drei-Stufen-Modell; Einkommensvergleichsmethode; RentenrevisionE. 2.1, 3–3.6
BGE 137 V 2102011Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei MEDAS; Wahrung eines fairen VerfahrensE. 4.2
BGE 140 V 1932014Aufgabenteilung zwischen rechtsanwendender Stelle und begutachtender Arztperson bei der Bestimmung der Zumutbarkeit einer ErsatztätigkeitE. 4

II. Strukturiertes Beweisverfahren (nach BGE 141 V 281)

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 141 V 2812015Wendepunkt: Einführung des strukturierten Beweisverfahrens bei psychosomatischen Leiden (somatoforme Schmerzstörung); diagnostische Anforderungen an die Feststellung der ArbeitsunfähigkeitE. 5–7
BGE 143 V 4182017Ausdehnung des strukturierten Beweisverfahrens auf sämtliche psychischen Erkrankungen; Präzisierung der AnforderungenE. 4
BGE 143 V 4092017Depressive Störungen leicht- bis mittelgradiger Natur und rentenbegründende Invalidität; strenge Anforderungen an die KausalitätsprüfungE. 3–5
BGE 145 V 2152019Ausdehnung auf Abhängigkeitssyndrome (IV-relevante Suchterkrankungen); strukturiertes Beweisverfahren auch bei SuchtE. 3

III. MEDAS-Gutachten und Beweiswürdigung

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 137 V 2102011Einholung von MEDAS-Gutachten; faire Verfahrensführung; Zuzug von FachärztenE. 4.2
BGE 132 V 932005Begutachtung durch Sozialversicherer; Ausstandsbegehren; kein Verfügungscharakter der BegutachtungsanordnungE. 3
BGE 135 V 4652009Kein förmlicher Anspruch auf versicherungseigenes Gutachten; freie Beweiswürdigung des GerichtsE. 4
BGE 143 V 1242017Beweiswert polydisziplinärer Gutachten ohne abschliessende Konsensbesprechung; Anforderungen an die KonsensfindungE. 4

IV. Berufswechsel und Zumutbarkeit

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 130 V 3432003Bei langer Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird auf einen zumutbaren Beruf in einem anderen Aufgabenbereich abgestellt; BerufswechselklauselE. 3.5
BGE 140 V 1932014Aufgabenteilung zwischen rechtsanwendender Stelle und begutachtender Arztperson; Zumutbarkeit einer ErsatztätigkeitE. 4

V. Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Leiden — Einzelaspekte

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 141 V 2812015Strukturiertes Beweisverfahren bei somatoformen Schmerzstörungen; qualitative Anforderungen an ArztberichteE. 5–7
BGE 143 V 4092017Leicht- bis mittelgradige Depression: strenge Anforderungen an die Kausalitätsprüfung; nicht jedes psychische Leiden begründet eine RenteE. 3–5
BGE 145 V 2152019Suchterkrankungen als IV-relevante psychische Leiden; strukturiertes BeweisverfahrenE. 3

VI. Neuere Rechtsprechung (2026)

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGer 8C_3/20262026Präzisierung: Stellenangebote im angestammten Tätigkeitsgebiet bei der Invalidenkarriere im Revisionsverfahren zu berücksichtigen; Krankentaggelder des Arbeitgebers gehören nicht zum massgebenden Invalideneinkommen (Art. 25 Abs. 1 lit. a IVV)E. 4–5.2

VII. Neuere Rechtsprechung (2023/2024)

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGer 8C_492/20232024Eingliederungsmassnahmen, Arbeitsunfähigkeit: Wenn aus medizinischer Sicht in umfassender Betrachtung geschlossen wird, dass aus juristischer Sicht der medizinisch attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht gefolgt werden kann (Bestätigung des strukturierten Beweisverfahrens nach BGE 141 V 281, E. 5.2), kann die IV-Stelle die Eingliederungsmassnahmen ablehnen. Die Arbeitsunfähigkeit ist rechtlich nach Massgabe des strukturierten Beweisverfahrens zu beurteilen, nicht nach der blossen medizinischen AttestierungE. 5.2
BGer 9C_436/20222023Anpassungsstörung und psychosoziale Faktoren: Eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit, deren Erklärung weitestgehend in psychosozialen Faktoren liegt, vermag zwar medizinisch die Diagnose einer Anpassungsstörung zu tragen; rechtlich indessen kann daraus keine Arbeitsunfähigkeit abgeleitet werden, wenn die rechtserheblichen Indikatoren des strukturierten Beweisverfahrens nicht erfüllt sindE. 3.1
BGer 9C_389/20222023Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Leiden: Die ärztlichen Feststellungen müssen anhand der rechtserheblichen Indikatoren auf eine Arbeitsunfähigkeit schliessen lassen, wie sie vom medizinisch-psychiatrischen Experten abschliessend eingeschätzt worden ist. Eine davon losgelöste rechtliche Würdigung ist nicht zulässigE. 2.3.2

Letzte Aktualisierung: 2026-07-17