Zum Inhalt springen

Rechtsprechung zu Art. 1 ATSG — Zweck und Gegenstand

Zurück zum Kommentar: Art. 1 ATSG — Zweck und Gegenstand

I. Leitentscheide

BGE 130 V 343 — Kontinuität der ATSG-Grundbegriffe

  • Kernaussage: Die im ATSG kodifizierten Begriffe der Arbeitsunfähigkeit (Art. 6), der Erwerbsunfähigkeit (Art. 7), der Invalidität (Art. 8), der Einkommensvergleichsmethode (Art. 16) und der Rentenrevision (Art. 17) entsprechen den bisherigen, von der Rechtsprechung entwickelten Begriffen in der Invalidenversicherung. Die bisherige Judikatur bleibt massgebend und wird nahtlos fortgeführt (E. 2.1 & 3.1–3.6).

BGE 140 V 58 — Umfassende Verfahrensvereinheitlichung

  • Kernaussage: Das Ziel der Verfahrensvereinheitlichung nach Art. 1 lit. b ATSG verlangt, dass das Verfahrensrecht des ATSG umfassend angewendet wird. Auf Streitigkeiten über die Restfinanzierung von Pflegeleistungen ist das ATSG direkt anwendbar, sofern das kantonale Recht keine ausdrücklich abweichende Regelung trifft (E. 4.2).

BGE 144 V 224 — Auffangfunktion des ATSG und Vorrang der Lex specialis

  • Kernaussage: Die koordinationsrechtlichen Bestimmungen des ATSG haben Auffangcharakter. Enthält ein Einzelgesetz (wie das IVG oder UVG) eine spezialgesetzliche, abschliessende Regelung für Leistungskonkurrenzen oder Rückforderungen, geht diese als lex specialis den ATSG-Bestimmungen vor (E. 4.2).

BGE 131 V 314 — Fristenstillstand im Sozialversicherungsrecht

  • Kernaussage: Die bundesrechtlichen Fristenstillstandsregeln (Art. 38 Abs. 4 ATSG) gelten im gesamten Anwendungsbereich des ATSG auch für mehrmonatige Rechtsmittelfristen; die Tage des Stillstands sind an die Frist anzuhängen (E. 4.3–4.6).

BGE 138 V 377 — Vereinheitlichung der Rechtspflege

  • Kernaussage: Die bundesrechtliche Verfahrensordnung des ATSG verhindert eine Rechtszersplitterung zwischen den Kantonen bei der Durchsetzung bundessozialversicherungsrechtlicher Ansprüche (E. 5.6).

II. Weitere Entscheide

BGer 8C_382/2022 vom 27.03.2023 — Subsidiarität der ATSG-Koordinationsnormen

  • Kernaussage: Die Leistungskoordinationsnormen des ATSG kommen nur subsidiär zur Anwendung, wenn die Frage im Einzelversicherungsgesetz nicht abschliessend geregelt ist (E. 5.4).

BGer 4A_416/2024 vom 13.03.2025 — Regressumfang bei Haftpflichtversicherung

  • Kernaussage: Der Rückgriff des Sozialversicherers nach Art. 72 ff. ATSG auf haftpflichtige Dritte ist im Rahmen von Art. 76 Abs. 3 ATSG auf den Umfang der obligatorischen Haftpflichtversicherung beschränkt (E. 4.6.2).

BGer 4A_301/2016 vom 14.12.2016 — Subrogation bei Schadenseintritt

  • Kernaussage: Mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses tritt der Sozialversicherer durch die gesetzliche Subrogation aus dem Solidaritätsverhältnis heraus; Schadenersatzansprüche gehen bis zur Höhe der erbrachten Leistungen unmittelbar über (E. 6.1.3.1).

BGer 8C_126/2013 vom 23.05.2013 — Einheitlicher Invaliditätsbegriff im Zusammenwirken von ATSG und IVG

  • Kernaussage: Die Begriffe der Invalidität (Art. 8 Abs. 1 ATSG) und Erwerbsunfähigkeit (Art. 7 ATSG) binden die IV-Stellen und kantonalen Gerichte strikt an die bundesgerichtliche Methodik (E. 1).

BGer 9C_46/2009 vom 16.07.2009 — Methodik des Einkommensvergleichs

  • Kernaussage: Die in Art. 1 lit. a i.V.m. Art. 16 ATSG umschriebene Einkommensvergleichsmethode ist die massgebende Basis zur Feststellung des Rentenanspruchs in allen Erwerbszweigen.

BGE 125 V 369 — Wesentliche Änderung als Revisionsgrund

  • Kernaussage: Eine Revision von Dauerleistungen setzt eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse voraus, die den Invaliditätsgrad beeinflusst (E. 2).