Rechtsprechung zu Art. 37 AsylG
Zurück zum Kommentar: Art. 37 AsylG — Unzulässige Asylgesuche
I. Dublin-Verfahren und Zuständigkeitsbestimmung
BGE 135 I 143, E. 2–4
- Thema: Dublin-Verfahren und Gewährung des rechtlichen Gehörs
- Kernaussage: Auch im Dublin-Verfahren ist das rechtliche Gehör zu wahren. Die gesuchstellende Person muss die Möglichkeit haben, Gründe darzulegen, warum die Schweiz für die Prüfung ihres Asylgesuchs zuständig sein soll oder warum ein Ermessenseintritt nach Art. 37 Abs. 2 AsylG angezeigt ist.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. c (Dublin), Abs. 2 (Ermessenseintritt)
BGE 137 I 305, E. 3–5
- Thema: Systemische Mängel im Dublin-Staat — Selbsteintrittsrecht
- Kernaussage: Bei systemischen Mängeln im Asylverfahren des zuständigen Dublin-Staats (insbesondere bei unzumutbaren Aufnahmebedingungen) ist die Schweiz verpflichtet, die Zuständigkeit selbst zu übernehmen. Der Ermessenseintritt nach Art. 37 Abs. 2 AsylG wird bei systemischen Defiziten zu einer Rechtspflicht.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Ermessenseintritt), Art. 3 EMRK
BGE 139 I 330, E. 2–3
- Thema: Ausländerrechtlicher Familiennachzug und Beschwerdelegitimation
- Kernaussage: Im Asyl-Nichteintretensverfahren kann die Beschwerdelegitimation fehlen, wenn kein Rechtsanspruch auf Asylgewährung besteht. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer ein rechtlich geschütztes Interesse geltend macht.
- Einschlägig für: Verfahren, Art. 83 lit. d BGG, Art. 89 BGG
II. EGMR-Rechtsprechung (Dublin-Überstellungen)
EGMR, M.S.S. v. Belgien und Griechenland, Urteil vom 21. Januar 2011 (Beschw. Nr. 30696/09)
- Thema: Systemische Mängel in Griechenland — Unzulässigkeit der Rücküberstellung
- Kernaussage: Die Überstellung eines Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen des Dublin-Verfahrens verstösst gegen Art. 3 EMRK, wenn im Empfangsstaat systemische Mängel im Asylverfahren und in den Aufnahmebedingungen bestehen. Belgien hat durch die Überstellung den Beschwerdeführer de facto der Gefahr unmenschlicher Behandlung ausgesetzt.
- Einschlägig für: Art. 3 EMRK, Abs. 2 (Ermessenseintritt)
EGMR, Tarakhel v. Schweiz, Urteil vom 4. November 2014 (Beschw. Nr. 29217/12)
- Thema: Dublin-Überstellung nach Italien — Schutzbedarf von Familien mit Minderjährigen
- Kernaussage: Die Überstellung einer Familie mit minderjährigen Kindern nach Italien im Rahmen des Dublin-Verfahrens verstösst gegen Art. 3 EMRK, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Familie im Empfangsstaat angemessene Aufnahmebedingungen vorfindet. Die Schweiz muss individuelle Garantien vom italienischen Staat einholen, bevor sie die Überstellung vollzieht.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Ermessenseintritt), Art. 3 EMRK, Kinderrechtsschutz
III. Drittstaatenregelung
BGE 136 I 261, E. 3
- Thema: Sichere Drittstaaten und Beweislast
- Kernaussage: Das SEM muss positive Feststellungen darüber treffen, dass die Rückkehr in den sicheren Drittstaat möglich und zumutbar ist. Bestehen begründete Zweifel an der Rückkehrmöglichkeit, ist das Nichteintreten unzulässig.
- Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und b (sichere Staaten, Rückkehrmöglichkeit)
BGE 133 I 185, E. 2
- Thema: Ausländerrechtliches Bewilligungsverfahren und Nichteintreten
- Kernaussage: Im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren kann das Nichteintreten nach Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG gerechtfertigt sein, wenn kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung besteht (Analogie zum Asyl-Nichteintretensverfahren).
- Einschlägig für: Verfahren, Art. 83 lit. c BGG
IV. Aktuelle Entscheide (2026)
BGer 1C_97/2026 vom 22. April 2026 (5er-Besetzung)
- Thema: Nichteintreten im Asylverfahren bei fehlender Beschwerdelegitimation
- Kernaussage: Das Bundesgericht (5er-Besetzung)tritt auf die Beschwerde nicht ein, wenn die beschwerdeführende Person nicht darlegt, inwiefern sie durch den angefochtenen Entscheid in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen ist. Im Asyl-Nichteintretensverfahren nach Art. 37 AsylG muss die Person konkret aufzeigen, warum der Nichteintretensgrund nicht zutrifft oder ein Ermessenseintritt geboten ist.
- Einschlägig für: Verfahren, Art. 89 BGG, Art. 83 lit. d BGG
Letzte Aktualisierung: 2026-06-06