Rechtsprechung zu Art. 14 AsylG
Leitentscheide (BGE)
BGE 149 I 72
- Thema: Härtefallbewilligung / Vorrang des Asylverfahrens / Rechtsweggarantie
- Kernaussage: Zentraler Leitentscheid zum Verhältnis zwischen Art. 14 AsylG und Art. 8 EMRK. Damit die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG offensteht, muss der Beschwerdeführer in vertretbarer Weise ein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz geltend machen (E. 1). Ein abgewiesener Asylsuchender, der sich jahrelang ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhielt, kann sich weder auf Art. 14 Abs. 4 AsylG noch auf Art. 8 EMRK berufen (E. 2). Verhältnis zwischen Art. 14 AsylG und Art. 8 EMRK.
- Einschlägig für: Art. 14 Abs. 1, 2 und 4 AsylG; Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG; Art. 8 EMRK; Art. 13 und 29a BV
BGE 139 I 330
- Thema: Familiennachzug anerkannter Flüchtlinge / Ausschliesslichkeit
- Kernaussage: Ausländerrechtlicher Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen mit Asyl in der Schweiz. Gegen den kantonal letztinstanzlichen Entscheid, durch den das Familiennachzugsgesuch eines anerkannten Flüchtlings für einen nach der Flucht geheirateten Partner abgewiesen wird, ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig (E. 1). Unternimmt ein anerkannter Flüchtling alles ihm Zumutbare zur Integration, kann ihm die Sozialhilfeabhängigkeit des nachzuziehenden Gatten nicht entgegengehalten werden (E. 4).
- Einschlägig für: Art. 14 Abs. 1 AsylG; Art. 49 ff., 51, 60 AsylG; Art. 8 EMRK; Art. 23 FK; Art. 44 und 51 Abs. 2 i.V.m. Art. 62 lit. e AuG
BGE 137 I 351
- Thema: Eheschliessungspflicht / Ausschliesslichkeit / Anspruchsausnahme
- Kernaussage: Verfahren zur Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung: Erfordernis, den rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz während des Vorbereitungsverfahrens nachzuweisen. Vom Grundsatz der Ausschliesslichkeit bzw. des Vorranges des Asylverfahrens kann nur bei Vorliegen eines «offensichtlichen» Rechtsanspruches auf eine Aufenthaltsbewilligung abgewichen werden (E. 3.1). Die Migrationsbehörde ist gehalten, einen provisorischen Aufenthaltstitel auszustellen, sofern keine Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen (E. 3.4–3.9).
- Einschlägig für: Art. 14 Abs. 1 AsylG; Art. 12 EMRK; Art. 14 BV; Art. 98 Abs. 4 ZGB; Art. 67 Abs. 3 ZStV
BGE 145 I 308
- Thema: Menschenhandel / Ausschliesslichkeit / Anspruch auf Kurzaufenthaltsbewilligung
- Kernaussage: Anspruch eines (mutmasslichen) Opfers von Menschenhandel auf Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer eines Strafverfahrens. Nach dem Grundsatz der Ausschliesslichkeit (Art. 14 Abs. 1 AsylG) kann ein Bewilligungsverfahren während des Asylverfahrens nur eingeleitet werden, wenn ein Anspruch besteht (E. 3.1). Art. 14 Abs. 1 lit. b des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels hat self-executing-Charakter und begründet einen solchen Anspruch (E. 3.2, 3.4.1). Verfügbarkeit eines mutmasslichen Menschenhandelsopfers kann nicht nach einer Dublin-Wegweisung nach Italien sichergestellt werden (E. 4.1).
- Einschlägig für: Art. 14 Abs. 1 AsylG; Art. 30 Abs. 1 lit. e AIG; Art. 36 VZAE; Art. 14 Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels; Art. 4 EMRK
BGE 138 I 246
- Thema: Arbeitsverbot im Asylverfahren / Art. 8 EMRK
- Kernaussage: Konventionsrechtliche Zulässigkeit des Arbeitsverbots im Asylverfahren. Das Arbeitsverbot von Art. 43 AsylG ist grundsätzlich mit dem Anspruch auf Schutz des Privatlebens nach Art. 8 EMRK vereinbar (E. 2 und 3). Bei langer Anwesenheit und jahrelanger Nothilfeabhängigkeit eines weggewiesenen Asylbewerbers kann sich in ausserordentlichen Situationen ein Anspruch auf Bereinigung des Anwesenheitsstatus bzw. auf Erteilung einer Arbeitsbewilligung ergeben (E. 3.3.1).
- Einschlägig für: Art. 14 und 43 AsylG; Art. 8 EMRK; Art. 83 AuG
BGE 137 I 128
- Thema: Parteistellung / Rechtsweggarantie
- Kernaussage: Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist zulässig, um sich gegen die Verweigerung der Parteistellung nach Art. 14 Abs. 4 AsylG im kantonalen Verfahren zu beschweren (E. 3.1). Das fehlende Rechtsmittel gegen kantonale Entscheide, die ein Aufenthaltsbewilligungsverfahren nach Art. 14 Abs. 4 AsylG verweigern, verstösst gegen die Rechtsweggarantie nach Art. 29a BV. Das Bundesgericht kann dies Art. 190 BV zufolge nur feststellen (E. 4.3).
- Einschlägig für: Art. 14 Abs. 4 AsylG; Art. 29a BV; Art. 190 BV; Art. 6, 8 und 13 EMRK
BGE 131 I 166
- Thema: Nothilfe / Ausschliesslichkeit
- Kernaussage: Anspruch auf Nothilfe sowie Umfang derselben. Der Ausschluss von Asylbewerbern mit asylrechtlichem Nichteintretensentscheid von der minimalen Nothilfe wegen Missachtung ihrer Mitwirkungspflichten hält vor der Bundesverfassung stand (E. 1–7). Ein im Rahmen der Nothilfe entrichtetes Taggeld von Fr. 13.– für die Unterkunft genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen (E. 8).
- Einschlägig für: Art. 7 und 12 BV; Art. 14 Abs. 1 AsylG (Zusammenhang Nothilfe/Ausschliesslichkeit)
BGE 138 II 513
- Thema: Beschwerdezulässigkeit im Asylbereich / Auslieferung
- Kernaussage: Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet des Asyls. Die Beschwerde ist zulässig, soweit der Entscheid eine Person betrifft, gegen die ein Auslieferungsbegehren hängig ist.
- Einschlägig für: Art. 83 lit. d Ziff. 1 BGG; Art. 14 AsylG (Verfahrensfragen)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 2C_218/2013 vom 26. März 2013
- Thema: Familiennachzug / Ausschliesslichkeit
- Kernaussage: Ergänzt BGE 139 I 330 zur Frage des ausländerrechtlichen Familiennachzugs im Kontext des Ausschliesslichkeitsgrundsatzes.
- Einschlägig für: Art. 14 Abs. 1 AsylG; Art. 8 EMRK
BGer 2C_880/2017 vom 3. Mai 2018
- Thema: Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat
- Kernaussage: Fragen der Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat im Kontext ausländerrechtlicher Bewilligungspflichten.
- Einschlägig für: Art. 14 Abs. 1 AsylG; Bürgerrecht und Ausländerrecht
Kantonale Entscheide
(Derzeit keine einschlägigen kantonalen Leitentscheide zu Art. 14 AsylG im Bestand)
Letzte Aktualisierung: 2026-06-05