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Rechtsprechung zu Art. 50 AIG

Rechtsprechung zu Art. 50 AIG

Leitentscheide

BGE 149 I 207 — EMRK-Art. 8 und illegaler Aufenthalt

BGE 149 I 207 (3. Mai 2023) — Präzisierung der Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK bei illegaler Anwesenheit. Es ist nicht ausgeschlossen, nach dem definitiven Verlust eines Aufenthaltsrechts das sich aus Art. 8 EMRK ergebende Recht auf Achtung des Privatlebens anzurufen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

BGer 2C_221/2019 — Nachaufenthaltsrecht und Integrationskriterien

BGer 2C_221/2019 (25. Juli 2019) — Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung bei Ausländern.

Aktuelle Entscheide (2026)

BGer 2C_243/2026 — Nachaufenthaltsrecht bei kurzer Ehedauer

BGer 2C_243/2026 (4. Mai 2026) — Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Ehe. Die Voraussetzungen von Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG (Dreijahresfrist) sind nicht erfüllt, wenn die eheliche Gemeinschaft weniger als drei Jahre gedauert hat. Ein anderweitiger Bewilligungsanspruch ist nicht ersichtlich, insbesondere kann sich ein Ausländer, der sich erst seit kurzem in der Schweiz aufhält, nicht auf den Schutz des Privatlebens (Art. 8 Ziff. 1 EMRK, Art. 13 Abs. 1 BV) berufen.


Zuletzt aktualisiert: 2026-05-15 | Bearbeiten | Anregung einreichen