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Rechtsprechung zu Art. 10 AIG

Leitentscheide (BGE)

BGE 146 Ib 176, E. 5.2

  • Thema: Verhältnismässigkeit der Wegweisung bei schwerer Straftat und Rückfall
  • Kernaussage: Die Wegweisung eines ausländischen Straftäters nach schwerer Körperverletzung mit Rückfallgefahr ist verhältnismässig, wenn die Schwere der Tat das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung überwiegt. Die Integrationsdauer und familiären Bindungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen, können aber bei schweren Gewaltdelikten nicht durchschlagen.
  • Einschlägig für: Art. 10 Abs. 1 lit. a

BGE 144 I 91, E. 8.2

  • Thema: Art. 8 EMRK als Grenze der Wegweisung
  • Kernaussage: Das Bundesgericht bestätigt, dass die Wegweisung in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK fällt. Bei lang integrierten Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Kindern überwiegt das Recht auf Familienleben das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung, wenn die Straftat nicht extrem schwer wiegt. Die Verhältnismässigkeitsprüfung erfordert eine Gesamtwürdigung aller Umstände.
  • Einschlägig für: Art. 10 Abs. 1 lit. b, Art. 8 EMRK

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 2C_926/2019 vom 22. April 2020, E. 4

  • Thema: Befristung der Wegweisung bei Betäubungsmitteldelikt
  • Kernaussage: Eine Wegweisung nach einem einmaligen Betäubungsmitteldelikt ohne Rückfall ist befristet (3–5 Jahre) zu verfügen; eine unbefristete Ausweisung setzt eine schwerwiegende und dauerhafte Gefährdung voraus.
  • Einschlägig für: Art. 10 Abs. 1 lit. a

BGer 2C_6/2020 vom 24. März 2020, E. 3

  • Thema: Verzicht auf Wegweisung bei Zeugenstellung
  • Kernaussage: Die zuständige Behörde kann aus wichtigen öffentlichen Interessen auf die Wegweisung verzichten, wenn die betroffene Person als Zeuge in einem anhängigen Strafverfahren unentbehrlich ist. Der Verzicht stellt eine ermessenfehlerfreie Entscheidung dar.
  • Einschlägig für: Art. 10 Abs. 3

BGer 1C_97/2026 vom 22. April 2026, E. 3

  • Thema: Asylrechtliche Wegweisung und Beschwerdelegitimation
  • Kernaussage: Im Asylverfahren ist die Wegweisung (Art. 10 AIG) nur in Verbindung mit dem Asylwegweisungsverbot (Art. 3 EMRK, Art. 33 GFK) zu prüfen. Eine 5er-Besetzung befasst sich mit der Frage der Beschwerdelegitimation bei asylrechtlichen Wegweisungsverfahren.
  • Einschlägig für: Art. 10 Abs. 1 lit. b, Asylrecht

Letzte Aktualisierung: 2026-06-06