Rechtsprechung zu Art. 11 StPO
Leitentscheide (BGE)
BGE 148 IV 124
- Thema: Teileinstellung / Anklageergänzung
- Kernaussage: Eine explizite Teileinstellungsverfügung, die lediglich einzelne erschwerende Tatvorwürfe betrifft (nicht den ganzen Lebenssachverhalt), führt nicht zur ne-bis-in-idem-Sperrwirkung für die gleichzeitig angeklagten Vorwürfe. Entscheidend ist, dass die Teileinstellung auf die gleichzeitig erhobene Anklage Bezug nimmt und als solche deklariert wird. Präzisierung von BGE 144 IV 362.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Tatidentität bei Teileinstellung)
BGE 144 IV 362
- Thema: Teileinstellung / Sperrwirkung
- Kernaussage: Eine Teileinstellung kommt nur in Betracht, wenn mehrere Lebensvorgänge oder Taten im prozessualen Sinn zu beurteilen sind. Bezüglich bloss anderer rechtlicher Würdigung desselben Lebensvorgangs scheidet Teileinstellung aus. Wird das Verfahren trotzdem teilweise eingestellt und erwächst die Teileinstellung in Rechtskraft, steht deren Sperrwirkung einer Verurteilung wegen des gleichen Lebenssachverhalts entgegen.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Sperrwirkung der Teileinstellung)
BGE 143 IV 104
- Thema: Art. 55a StGB / ne bis in idem / Unteilbarkeit
- Kernaussage: Verurteilung eines Ehegatten wegen Tätlichkeiten in einem abgetrennten Raub-Verfahren verstösst gegen Art. 55a StGB und ne bis in idem, wenn das Strafverfahren wegen gegenseitiger Tätlichkeiten zuvor in Anwendung von Art. 55a StGB rechtskräftig eingestellt wurde. Das unbenutzte Verstreichenlassen der Widerrufsfrist gemäss Art. 55a Abs. 2 StGB kommt einem Strafantragsrückzug gleich, mit der Folge der Unteilbarkeit.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Tatidentität / Unteilbarkeit)
BGE 137 I 363
- Thema: Parallelität Straf-/Verwaltungsverfahren / SVG
- Kernaussage: Die im SVG verankerte Parallelität von Straf- und Verwaltungsverfahren (strafrechtliche Busse + Administrativmassnahme Führerausweisentzug) hält auch im Lichte des EGMR-Urteils Zolotukhin vor Art. 4 Ziff. 1 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK stand. Zwischen den beiden Verfahren besteht ein hinreichend enger zeitlicher und materieller Zusammenhang, der sie als Aspekte eines einheitlichen Systems qualifiziert.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Parallelität Straf-/Verwaltungsverfahren)
BGE 122 I 257
- Thema: Steuerbetrug vs. Steuerhinterziehung / Idealkonkurrenz
- Kernaussage: Zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug besteht Idealkonkurrenz (Änderung der Rechtsprechung). Kein Verstoss gegen ne bis in idem bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nach Einstellung des Steuerbetrug-Verfahrens, da die Tatidentität („gleiche Straftat") anhand identischer oder im Wesentlichen gleicher Tatsachen beurteilt wird, nicht der rechtlichen Qualifikation.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Tatidentität bei unterschiedlichen Qualifikationen)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 7B_1053/2024 vom 21.07.2025
- Thema: Rechtsverweigerung / ne bis in idem / Zwischenentscheid
- Kernaussage: Vorläufige polizeiliche Ermittlungshandlungen zur Klärung der Tatidentität verletzen Art. 11 Abs. 1 StPO nicht. Solange die Identität der Tat und des Täters noch streitig ist und formell kein Verfahren eröffnet wurde, begründet eine Einvernahme keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Noch keine Sperrwirkung bei Ermittlungsstadium)
Kantonale Entscheide
LU_GERICHTE 2N 15 133 vom 20.11.2015
- Kanton: Luzern
- Thema: Teileinstellung / echte Konkurrenz
- Kernaussage: Teileinstellungen von Strafverfahren betreffend Tatbestände, welche zu jenen, die weiterhin verfolgt werden, im Verhältnis der echten Konkurrenz stehen, begründen keine ne-bis-in-idem-Sperrwirkung für das aufrechterhaltene Strafverfahren.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Konkurrenzverhältnisse)
PKG 2019 16 vom 07.02.2018
- Kanton: Graubünden
- Thema: Nichtanhandnahme / Sperrwirkung / örtliche Zuständigkeit
- Kernaussage: Die Sperrwirkung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes gilt auch für Nichtanhandnahmeverfügungen. Eine Nichtanhandnahmeverfügung, deren örtliche Zuständigkeit und damit Beurteilungskompetenz bestritten wird, entfaltet gleichwohl Sperrwirkung, sofern sie in Rechtskraft erwächst.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Sperrwirkung der Nichtanhandnahme)
BKBES.2019.137 vom 14.10.2019
- Kanton: Solothurn
- Thema: Nichtanhandnahmeverfügung / Sperrwirkung
- Kernaussage: Bestätigt die bundesgerichtliche Praxis, dass Art. 11 Abs. 1 StPO auch in Art. 4 Ziff. 1 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK und Art. 14 Abs. 7 UNO-Pakt II verankert ist und sich direkt aus der BV ableiten lässt. Eine rechtskräftige Nichtanhandnahmeverfügung entfaltet Sperrwirkung.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Konventionsrechtliche Verankerung)
SB230566 vom 10.03.2025
- Kanton: Zürich
- Thema: Geldspielgesetz / doppelte Strafverfolgung
- Kernaussage: Prüft das Vorliegen eines Verbots der doppelten Strafverfolgung (Art. 11 Abs. 1 StPO) im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das Geldspielgesetz. Verneint Sperrwirkung bei fehlender Tatidentität bei wiederholten Delikten.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Tatidentität bei wiederholten Delikten)
UE250081 vom 19.06.2025
- Kanton: Zürich
- Thema: Nichtanhandnahme / Tatidentität
- Kernaussage: Behandelt die Frage, ob ein bereits mit Nichtanhandnahmeverfügung erledigter Sachverhalt mit einem neuen Verfahren identisch ist, wenn neue Tatsachen hinzukommen. Verneint Sperrwirkung bei neuen Tatsachen.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Neue Tatsachen durchbrechen Sperrwirkung)
EGMR-Entscheide
EGMR, W.A. c. Suisse, Nr. 38958/16 vom 02.11.2021
- Thema: Nachträgliche Verwahrung / Art. 4 Prot. 7 EMRK
- Kernaussage: Die nachträgliche Verwahrung eines gefährlichen Straftäters nach vollständiger Verbüssung der Freiheitsstrafe verstösst gegen Art. 4 Prot. 7 EMRK (ne bis in idem) und Art. 5 Abs. 1 EMRK. Das Revisionsverfahren wurde nicht durch neue Erkenntnisse eröffnet; es wurde lediglich über die Sanktionsänderung entschieden. Pionierentscheid.
- Einschlägig für: Abs. 1 (ne bis in idem bei nachträglicher Verwahrung)
EGMR, Mehenni (Adda) c. Suisse, Nr. 40516/19 vom 09.04.2024
- Thema: Nachträgliche Verwahrung / Bestätigung von W.A.
- Kernaussage: Bestätigt W.A. c. Suisse: Verwahrung mehr als sieben Jahre nach der ursprünglichen Verurteilung und nach Abschluss des Strafvollzugs verstösst gegen Art. 4 Prot. 7 EMRK und Art. 5 Abs. 1 EMRK (einstimmig).
- Einschlägig für: Abs. 1 (Bestätigung der ne-bis-in-idem-Verletzung)
EGMR, Rivard c. Suisse, Nr. 21563/12 vom 04.10.2016
- Thema: Parallelität Straf-/Verwaltungsverfahren / Art. 4 Prot. 7 EMRK
- Kernaussage: Zwischen strafrechtlicher Busse und administrativem Führerausweisentzug besteht ein hinreichend enger materieller und zeitlicher Zusammenhang, um beide als Aspekte eines einheitlichen Systems zu qualifizieren. Keine Verletzung von Art. 4 Prot. 7 EMRK (einstimmig).
- Einschlägig für: Abs. 1 (Einheitliches Sanktionssystem)
EGMR, Veloso de Oliveira c. Suisse, Nr. 25711/94 vom 30.07.1998
- Thema: Doppelte strafrechtliche Verfolgung / successive Sanktionen
- Kernaussage: Aufeinanderfolgende Verurteilungen wegen Körperverletzung durch Fahrlässigkeit und wegen Verlusts der Herrschaft über das Fahrzeug beruhen auf demselben Sachverhalt. Verletzung von Art. 4 Prot. 7 EMRK festgestellt. Einer der ersten Entscheide gegen die Schweiz im Bereich ne bis in idem.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Tatidentität bei aufeinanderfolgenden Qualifikationen)
Letzte Aktualisierung: 2026-05-09