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Rechtsprechung zu Art. 10 StPO

Leitentscheide

  • BGE 146 IV 88 — In-dubio-pro-reo-Grundsatz als Entscheidungsregel (nicht als Beweiswürdigungsregel); dreistufiges Modell der Beweiswürdigung; Beweismass: an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit
  • BGE 144 IV 345 — In dubio pro reo als Entscheidungsregel; keine Anwendung auf Beweissammlung und -sichtung; nur offensichtlich erhebliche Zweifel genügen vor Bundesgericht
  • BGE 120 Ia 31 — Grundlegendes Urteil zum in-dubio-pro-reo-Grundsatz: Beweislastregel und Prüfungsmaßstab des Bundesgerichts; Kognition: freie Prüfung als Beweislastregel, Willkürkontrolle als Beweiswürdigungsregel
  • BGE 143 IV 241 — In-dubio-pro-duriore-Grundsatz im Ermittlungs- und Anklagestadium; Aussage-gegen-Aussage-Situationen im Vorverfahren

Unschuldsvermutung (Abs. 1)

  • BGE 147 IV 259 — Untersuchungshaft und Trennungsgebot; Unschuldsvermutung verstärkt das Gebot, Untersuchungsgefangene nicht wie Strafgefangene zu behandeln
  • BGE 129 I 49 — Methodische Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten; Nullhypothese darf nicht ausser Acht gelassen werden; Verletzung der Unschuldsvermutung bei methodisch mangelhaftem Gutachten
  • BGer 7B_1035/2024 — Wesensgehalt der Unschuldsvermutung; Verletzung bei Vorverurteilung; Anklagegrundsatz aus Art. 6 Ziff. 1 und 3 lit. a und b EMRK i.V.m. Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV
  • BGer 6B_1310/2023 — Konstante und kohärente Aussage trotz zeitlicher Unschärfen kann zusammen mit weiteren Beweismitteln ein konvergierendes Gesamtbild ergeben

Freie Beweiswürdigung (Abs. 2)

  • BGE 147 IV 409 — Bindungswirkung vorinstanzlicher Beweiswürdigung; Berufungsgericht muss entscheiderhebliches Beweismaterial umfassend auswerten; Willkür bei Beweiswürdigung
  • BGE 140 III 264 — Beweiswürdigung bei unberechtigter Mitwirkungsverweigerung (Zivilverfahren, Grundsätze entsprechend)
  • BGE 150 IV 462 — Abgrenzung Sachverständigengutachten und amtlicher Bericht; forensisch-psychologischer Bericht im Haftverfahren muss Regeln über Sachverständigengutachten (Art. 182 ff.) einhalten
  • BGE 143 IV 408 — Wortprotokoll bei Video-Befragungen kindlicher Opfer; audiovisuelle Aufzeichnung kann Wortprotokoll nicht ersetzen
  • BGer 6B_288/2015 — Untersuchungsgrundsatz und Beweiserhebungspflicht; keine antizipierte Beweiswürdigung bei bestehenden Zweifeln

In dubio pro reo (Abs. 3)

  • BGE 127 I 38 — Kognitionsmassstab: Willkürkontrolle bei Rüge der Verletzung von in dubio pro reo als Beweiswürdigungsregel
  • BGE 145 IV 154 — In dubio pro reo betrifft nur Tatsachenfragen, nicht Rechtsfragen; Beweismass: an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit
  • BGE 143 IV 500 — Qualifizierte Rüge- und Begründungspflicht; Verletzung des Zweifelssatzes fällt mit Willkürkontrolle zusammen
  • BGer 6B_477/2021 — Keine prämature Anwendung im Stadium der Beweiswürdigung; fehlerhafter Freispruch auf Grundlage eines Gutachtens mit drei belastenden Hypothesen
  • BGer 6B_651/2018 — Bei divergierenden Gutachten prüft das Sachgericht ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung, welcher Einschätzung es folgen will
  • BGer 6B_762/2021 — Aussage-gegen-Aussage-Situation führt nicht zwingend zum Freispruch bei konvergierendem Beweismittelgeflecht
  • BGer 6B_1018/2021 — Gesamtwürdigung, nicht Einzelindizien; in dubio pro reo erst bei abschliessender Bewertung aller Beweise

In dubio pro duriore

  • OGer ZH, UE120146-O4 — In dubio pro duriore im Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft darf nicht allzu rasch einstellen
  • OGer TG, RBOG 2013 Nr. 29 — Wahrscheinlichkeitsmasstab: Abstufung je nach Wahrscheinlichkeit von Freispruch oder Verurteilung
  • OGer BE, BK 24 322 — Bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen in der Regel Anklage erheben

Beweismass und strafrechtliche Vorfragen

  • BGE 138 V 74 — Beweismass im sozialversicherungsgerichtlichen Rückerstattungsverfahren bei strafrechtlichen Vorfragen; beweisrechtliche Anforderungen des Strafverfahrens gelten entsprechend

Unschuldsvermutung und Anwalt-Mandant-Verhältnis

  • BGE 148 IV 409 — Äusserungen eines Mandanten gegenüber seinem Rechtsanwalt sind im Kontext des Verteidigungsverhältnisses zurückhaltend zu beurteilen; Ehrenverletzung nur zurückhaltend zu bejahen