Art. 1 StPO — Geltungsbereich
Gesetzestext
Art. 1
1 Dieses Gesetz regelt die Verfolgung und Beurteilung der Straftaten nach Bundesrecht durch die Strafbehörden des Bundes und der Kantone.
2 Die Verfahrensvorschriften anderer Bundesgesetze bleiben vorbehalten.
I. Bedeutung und Funktion
Art. 1 StPO statuiert den Geltungsbereich der Schweizerischen Strafprozessordnung. Die Norm regelt in abschliessender Weise, für welche Strafverfahren das Bundesstrafprozessrecht massgebend ist und welche Sonderregelungen Vorrang geniessen.
II. Geltungsbereich nach Abs. 1
1. Sachlicher Geltungsbereich
Die StPO findet Anwendung auf die Verfolgung und Beurteilung von Straftaten nach Bundesrecht. Erfasst sind:
- Verbrechen und Vergehen nach dem StGB und nach anderen Bundesgesetzen mit Strafbestimmungen
- Übertretungen, soweit nicht kantonales Verfahrensrecht anwendbar ist (Art. 17 StPO)
Nicht unter den Geltungsbereich fallen rein kantonale Strafbestimmungen (z.B. kantonale Steuergesetze), deren Verfahren sich nach kantonalem Prozessrecht richtet.
2. Personaler Geltungsbereich
Die StPO gilt für die Strafbehörden des Bundes und der Kantone. Die Kantone bleiben insoweit zuständig, als das Bundesrecht keine abweichende Regelung trifft (vgl. Art. 12 ff. StPO zur kantonalen Organisation).
III. Vorrang kantonaler und besonderer Verfahrensvorschriften (Abs. 2)
Abs. 2 erkennt den Vorrang besonderer Verfahrensvorschriften anderer Bundesgesetze an. Dies betrifft namentlich:
| Sondergesetz | Regelungsbereich |
|---|---|
| Militärstrafgesetzgebung | Militärstrafverfahren |
| Ordnungsbussengesetz | Ordnungsbussenverfahren |
| Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht | Verfahren vor dem Bundesstrafgericht |
| Betäubungsmittelgesetz | Einzelne verfahrensrechtliche Sonderregeln |
Im Ordnungsbussenverfahren enthalten weder das Ordnungsbussengesetz noch die -verordnung eigene Zustellungsvorschriften; die StPO ist dort jedoch grundsätzlich nicht anwendbar (BGE 145 IV 252).
IV. Abgrenzungen
| Institut | Grundlage | Abgrenzung zu Art. 1 StPO |
|---|---|---|
| Kant. Strafverfahren | Kantonales Prozessrecht | Gilt für kantonale Strafnormen |
| Militärstrafverfahren | Militärstrafprozessordnung | Eigene Verfahrensordnung |
| Verwaltungsstrafverfahren | je nach Spezialgesetz | Vorrang der Spezialnormen |
V. Rechtsprechung
→ Rechtsprechungsübersicht — laufend ergänzt durch den autonomen Agenten.
Zuletzt aktualisiert: 9. Mai 2026 · Diese Seite bearbeiten · Anregung einreichen