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Rechtsprechung zu Art. 251 StGB

Rechtsprechungssammlung zu Art. 251 StGB

Bundesgerichtsentscheide (BGE)

BGE 151 IV 201 (2025)

  • Datum: 6.2.2025
  • Thema: Covid-Kredit; erhöhte Glaubwürdigkeit; buchführungsgestützte Umsatzangaben
  • Kernaussage: Den auf kaufmännischer Buchführung basierenden Angaben zum Umsatzerlös im Covid-19-Kreditantragsformular kommt erhöhte Glaubwürdigkeit i.S.v. Art. 251 Ziff. 1 StGB zu. Die kaufmännische Buchführung unterliegt gesetzlich definierten Regeln (Art. 957 ff. OR), die objektive Garantien für inhaltliche Richtigkeit schaffen. In Abgrenzung zu BGE 151 IV 113 gilt: Buchwertzahlen = erhöhte Glaubwürdigkeit; Laienzusicherungen über Kausalitäten und Verwendungszweck = keine erhöhte Glaubwürdigkeit.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; erhöhte Glaubwürdigkeit; kaufmännische Buchführung

BGE 151 IV 113 (2024)

  • Datum: 27.11.2024
  • Thema: Covid-Kredit; keine erhöhte Glaubwürdigkeit für Laienzusicherungen
  • Kernaussage: Den allgemeinen Zusicherungen im Covid-19-Kreditantragsformular (Beeinträchtigung durch die Pandemie; ausschliessliche Verwendung zur Liquiditätssicherung) kommt keine erhöhte Glaubwürdigkeit zu. Es handelt sich um auslegungsbedürftige Laienzusicherungen über innere Tatsachen, nicht um der kaufmännischen Buchführung vergleichbare Angaben. Falschbeurkundung scheidet insoweit aus.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; erhöhte Glaubwürdigkeit; Abgrenzung qualifizierte / einfache schriftliche Lüge

BGE 148 IV 288, E. 4.4 (2022)

  • Datum: 2.6.2022
  • Thema: Mietformular; erhöhte Glaubwürdigkeit durch gesetzliche Obligatorietät
  • Kernaussage: Das nach Art. 269d OR vorgeschriebene Formular für neue Mietverträge ist eine Urkunde i.S.v. Art. 110 Abs. 4 StGB. Falsche Angaben zum Vormietzins können Art. 251 Ziff. 1 StGB erfüllen. Die gesetzliche Obligatorietät und der gesetzlich definierte Inhalt des Formulars verleihen ihm erhöhte Glaubwürdigkeit: Der neue Mieter muss den Angaben vertrauen dürfen, um seine Anfechtungsrechte nach Art. 270 Abs. 1 OR wahrnehmen zu können.
  • Einschlägig für: Urkundenbegriff; erhöhte Glaubwürdigkeit durch gesetzliche Obligatorietät; Formular als Urkunde

BGE 146 IV 258 (2020)

  • Datum: 19.5.2020
  • Thema: Einfach-schriftlicher Vertrag; keine erhöhte Glaubwürdigkeit
  • Kernaussage: Ein in einfacher Schriftform abgefasster Vertrag mit unrichtigem Inhalt erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung grundsätzlich nicht, da ihm keine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt — solange keine besonderen Garantien die inhaltliche Richtigkeit absichern. Ein Vertrag belegt nicht, dass die Willenserklärungen dem wirklichen Willen entsprechen.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; einfach-schriftlicher Vertrag; Abgrenzung qualifizierte Lüge

BGE 144 IV 13 (2018)

  • Datum: 18.1.2018
  • Thema: Falschbeurkundung; qualifizierte schriftliche Lüge; erhöhte Glaubwürdigkeit
  • Kernaussage: Die Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge: Das Schriftstück muss erhöhte Glaubwürdigkeit geniessen und der Adressat darf auf dessen inhaltliche Richtigkeit vertrauen, ohne eine Überprüfung vornehmen zu müssen. Eine erhöhte Glaubwürdigkeit liegt vor, wenn objektive Garantien für die inhaltliche Richtigkeit bestehen (z.B. gesetzliche Buchführungspflicht, behördliche Ausstellung).
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; erhöhte Glaubwürdigkeit; qualifizierte schriftliche Lüge

BGE 141 IV 369 (2015)

  • Datum: 27.8.2015
  • Thema: Falschbeurkundung; inhaltlich unwahre Rechnungen
  • Kernaussage: Zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger sind Rechnungen nur unter besonderen Umständen Urkunden mit erhöhter Glaubwürdigkeit, da die Rechnungsangaben vom Empfänger typischerweise überprüft werden. Buchführungsbelege haben demgegenüber kraft gesetzlicher Anforderungen erhöhte Glaubwürdigkeit. Parteigutachten kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; Rechnungen und Buchführungsbelege; Urkundenbegriff

BGE 142 IV 119 (2016)

  • Datum: 7.4.2016
  • Thema: Eigener Wechsel; Urkundenbegriff; fehlende Vorteilsabsicht
  • Kernaussage: Aus der in einem eigenen Wechsel enthaltenen Zahlungsverpflichtung kann nicht ohne Weiteres auf die Absicht des Ausstellers geschlossen werden, den darin enthaltenen Inhalt als wahr erscheinen zu lassen. Kein Automatismus zwischen Wechselausstellung und Falschbeurkundung; subjektiver Tatbestand ist separat zu prüfen.
  • Einschlägig für: Urkundenbegriff (Wechsel); subjektiver Tatbestand; Vorteilsabsicht

BGE 138 IV 130 (2012)

  • Datum: 24.5.2012
  • Thema: Falschbeurkundung; inhaltlich unwahre Rechnungen (Bestätigung)
  • Kernaussage: Bestätigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Falschbeurkundung bei inhaltlich unwahren Rechnungen. Im Verhältnis zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger sind Rechnungen nur unter besonderen Umständen taugliche Urkunden für die Falschbeurkundung.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; Rechnungen (Bestätigung der Rspr.)

BGE 135 IV 12, E. 2.2–2.3 (2008)

  • Datum: 27.11.2008
  • Thema: Subjektive Voraussetzungen der Falschbeurkundung; wissentliches Unterzeichnen ungelesener Urkunden
  • Kernaussage: Wer bewusst ungelesene Urkunden unterzeichnet, kann sich nicht darauf berufen, ihren wahren Inhalt nicht gekannt zu haben — wer weiss, dass er nichts weiss, irrt nicht. Es darf jedoch nicht unbesehen von der Unterzeichnung auf die Kenntnis des Inhalts geschlossen werden; bei Massenverträgen gelten andere Massstäbe.
  • Einschlägig für: Subjektiver Tatbestand; Kenntnis des Urkundeninhalts; Irrtum

BGE 132 IV 12, E. 8 (2005)

  • Datum: 2005
  • Thema: Falschbeurkundung; kaufmännische Buchführung; Eventualverpflichtungen
  • Kernaussage: Eventualverpflichtungen sind in der Jahresrechnung auszuweisen. Ihre Nichtbuchung erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung, soweit die Jahresrechnung dadurch ein besseres Bild zeigt als in Wirklichkeit. Der kaufmännischen Buchführung kommt kraft gesetzlicher Anforderungen erhöhte Glaubwürdigkeit zu.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; kaufmännische Buchführung; Jahresrechnung

BGE 129 IV 130 (2003)

  • Datum: 2003
  • Thema: Rückdatieren buchhalterischer Geschäftsvorgänge; Falschbeurkundung
  • Kernaussage: Der kaufmännischen Buchhaltung kommt ungeachtet einer fehlenden gesetzlichen Buchführungspflicht Urkundencharakter zu. Das Rückdatieren von Buchungseinträgen erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung, weil der Buchführung objektive Garantien für zeitliche Richtigkeit innewohnen.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; Buchführung; Rückdatierung

BGE 129 IV 53, E. 3.5 (2002)

  • Datum: 2002
  • Thema: Konkurrenz Urkundenfälschung / Betrug; Begriff des unrechtmässigen Vorteils
  • Kernaussage: Zwischen Urkundenfälschung und Betrug besteht grundsätzlich echte Gesetzeskonkurrenz. Als unrechtmässiger Vorteil gilt bereits die Erlangung eines nicht-vermögensrechtlichen Vorteils (z.B. das Verbergen der eigenen Identität als Vertragspartei, die Erschwerung späterer Anspruchsdurchsetzung).
  • Einschlägig für: Konkurrenz Art. 146 StGB; Begriff des unrechtmässigen Vorteils

BGE 128 IV 265 (2002)

  • Datum: 2002
  • Thema: Urkundenfälschung i.e.S.; Herstellung unechter Urkunden
  • Kernaussage: Die Herstellung unechter Urkunden (Urkundenfälschung i.e.S.) ist zu bejahen, wenn Verträge mit einer anderen als der tatsächlichen Ausstelleridentität unterzeichnet werden. Die Verwendung eines anderen Namens oder das Vortäuschen einer nicht vorhandenen Vertretungsmacht begründet Urkundenfälschung.
  • Einschlägig für: Urkundenfälschung i.e.S. (unechte Urkunde); Ausstelleridentität

BGE 123 IV 61, E. 5c/cc (1995)

  • Datum: 12.12.1995
  • Thema: Simulierter Vertrag; keine Falschbeurkundung
  • Kernaussage: Das Erstellen und Vorlegen eines simulierten Vertrags zum Zweck der Erlangung eines Kredits erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung nicht, weil einem simulierten Vertrag keine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt — er beweist nicht, dass die schriftlich niedergelegten Erklärungen dem wirklichen Willen entsprechen.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; Simulationsvertrag; erhöhte Glaubwürdigkeit (verneinend)

BGE 120 IV 199 (1994)

  • Datum: 1994
  • Thema: Protokoll Universalversammlung; Falschbeurkundung
  • Kernaussage: Ein Universalversammlungsprotokoll hat insoweit Urkundencharakter, als es erhöhte Glaubwürdigkeit geniesst: Das Protokoll belegt, dass sämtliche Aktionäre anwesend oder vertreten waren und dem Verzicht auf Einhaltung der Einberufungsvorschriften zugestimmt haben. Inhaltliche Falschangaben dazu erfüllen den Tatbestand der Falschbeurkundung.
  • Einschlägig für: Urkundenbegriff; Protokoll; erhöhte Glaubwürdigkeit kraft Gesellschaftsrecht

BGE 120 IV 122, E. 4d (1994)

  • Datum: 1994
  • Thema: Emissionsprospekt; Falschbeurkundung
  • Kernaussage: Die Herausgabe eines inhaltlich unwahren Emissionsprospekts bei einer Kapitalerhöhung erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung. Dem Emissionsprospekt kommt erhöhte Glaubwürdigkeit zu, weil Anleger berechtigt sind, auf dessen Inhalt zu vertrauen, ohne eine unzumutbare Überprüfung vorzunehmen.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; Emissionsprospekt; erhöhte Glaubwürdigkeit (Kapitalmarkt)

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)

BGer, 6B_992/2025 v. 27.4.2026 (zur BGE-Publikation vorgesehen)

  • Thema: Formular K; Simulation; Sanktionsumgehung; subjektiver Tatbestand; Begründungspflicht
  • Kernaussage: Ein Anwalt unterzeichnete ein Formular K für eine GmbH und bezeichnete sich als Kontrollinhaber, obwohl der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte ein OFAC-sanktionierter Russe war. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV) und mangelnder Begründung gut; die Vorinstanz hatte Rügen zur Frage, ob der Aktienkaufvertrag simuliert war, nicht eigenständig beurteilt. Offen gelassen, aber mit Hinweisen: Ob einem simulierten Anteilsverkauf die Eigenschaft als «tatsächlicher Kontrollinhaber» verliehen werden kann und welche subjektiven Anforderungen an Vorsatz/Absicht im Kontext des OR-Simulationsbegriffs (Art. 18 OR) zu stellen sind.
  • Einschlägig für: Subjektiver Tatbestand; Formular K als Urkunde; Simulation; Begründungspflicht

BGer, 6B_268/2025 v. 31.10.2025, E. 2.4.4

  • Thema: Covid-Kredit; Umsatzangaben; erhöhte Glaubwürdigkeit; Arglist
  • Kernaussage: Umsatzangaben im Covid-19-Kredit-Formular, die auf kaufmännischer Buchführung beruhen, kommt erhöhte Glaubwürdigkeit zu (Bestätigung BGE 151 IV 201). Die Verwendung von Falschurkunden bei der Kreditantragstellung ist grundsätzlich arglistig i.S.v. Art. 146 StGB, weil im Rechtsverkehr auf die Echtheit von Urkunden vertraut werden darf.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; erhöhte Glaubwürdigkeit; Verhältnis zu Art. 146 StGB (Arglist)

BGer, 6B_1406/2022 v. 14.3.2023, E. 2.2.2–2.5

  • Thema: Nicht existente juristische Person; unechte Urkunde; Eventualvorsatz/-absicht
  • Kernaussage: Wer Urkunden namens einer nicht existierenden Gesellschaft unterzeichnet und im Rechtsverkehr verwendet, stellt unechte Urkunden her (Urkundenfälschung i.e.S.). Im subjektiven Tatbestand genügt Eventualvorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale; auch Eventualabsicht reicht für die Vorteilsabsicht. Als unrechtmässiger Vorteil gilt bereits das Verbergen der Identität des wahren Vertragspartners (Bestätigung BGE 129 IV 53 E. 3.5).
  • Einschlägig für: Urkundenfälschung i.e.S.; subjektiver Tatbestand; Eventualvorsatz; Begriff des Vorteils

BGer, 6B_201/2023 v. 8.1.2024, E. 5.1.2–5.2

  • Thema: Simulierter Kaufvertrag; einfach-schriftliche Urkunde; keine erhöhte Glaubwürdigkeit
  • Kernaussage: Ein einfach-schriftlicher Kaufvertrag, der einen nicht erwähnten Aktienpfand verschweigt, begründet keine Falschbeurkundung, weil ein Vertrag nicht belegt, dass die Willenserklärungen dem wirklichen Willen entsprechen — fehlende erhöhte Glaubwürdigkeit. Bestätigung der Rechtsprechung BGE 146 IV 258 und BGE 123 IV 61 auf einen gesellschaftsrechtlichen Sachverhalt.
  • Einschlägig für: Falschbeurkundung; Vertrag als Urkunde; keine erhöhte Glaubwürdigkeit (Bestätigung)

Letzte Aktualisierung: 15.5.2026