Rechtsprechung zu Art. 117 StGB
Rechtsprechungssammlung zu Art. 117 StGB
Bundesgerichtsentscheide (BGE)
BGE 148 IV 39, E. 2.3.1 (2021)
- Datum: 28.10.2021
- Thema: Ärztliche Sorgfaltspflicht beim Verschreiben von Arzneimitteln
- Kernaussage: Ein Arzneimittel darf nur verschrieben werden, wenn die Vitaldaten des Patienten, sein Gesundheitszustand, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und das Interaktionspotenzial mit anderen Wirkstoffen bekannt sind oder zumutbarerweise abgeklärt werden konnten. Die Sorgfaltspflichtverletzung wird objektiv anhand der von einem sorgfältigen Arzt in der konkreten Situation verlangten Massnahmen beurteilt.
- Einschlägig für: Objektive Sorgfaltspflichtverletzung (ärztliche Sorgfalt)
BGE 141 IV 249, E. 1.1 (2015)
- Datum: 29.06.2015
- Thema: Garantenstellung aus Vertrag; unechtes Unterlassungsdelikt
- Kernaussage: Eine Garantenstellung aus Vertrag entsteht nicht schon durch den Vertragsabschluss, sondern erst wenn der Garant die Schutzfunktion tatsächlich übernimmt und dadurch andere von eigenen Schutzmassnahmen abhält. Massgeblich ist die faktische Übernahme der Schutzaufgabe. Zu unterscheiden ist zwischen Obhuts- und Überwachungspflichten.
- Einschlägig für: Garantenstellung bei Unterlassen
BGE 143 IV 138, E. 2.1 (2017)
- Datum: 14.03.2017
- Thema: Sorgfaltspflichtverletzung, Rechtsvorbeifahren Radfahrer
- Kernaussage: Sorgfaltsnormen konkretisieren die allgemeine Vorsichtspflicht; ihr Verstoss begründet regelmässig eine Sorgfaltspflichtverletzung. Beim Rechtsvorbeifahren an einer Motorfahrzeugkolonne verletzt ein Radfahrer, der nicht die nötige Vorsicht walten lässt, die massgebliche Sorgfalt nach Art. 42 Abs. 3 VRV.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (spezifische Sorgfaltsnormen)
BGE 131 IV 145, E. 5 (2005)
- Datum: 18.05.2005
- Thema: Adäquate Kausalität; Vorerkrankung des Opfers
- Kernaussage: Ein geschwächter Gesundheitszustand oder eine Krankheitsanfälligkeit des Opfers unterbricht den adäquaten Kausalzusammenhang nicht. Wer durch sorgfaltswidriges Verhalten den Tod einer vorerkrankten Person herbeiführt, haftet nach Art. 117 StGB, auch wenn ein gesunder Mensch den Einwirkungen standgehalten hätte.
- Einschlägig für: Adäquater Kausalzusammenhang (Vorerkrankung Opfer)
BGE 133 IV 9, E. 4.5 (2007)
- Datum: 2007
- Thema: Abgrenzung Eventualvorsatz / Fahrlässigkeit bei Strassenverkehrsunfall
- Kernaussage: Die Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist anhand einer Gesamtwürdigung aller äusseren Umstände vorzunehmen. Massgeblich sind namentlich Geschwindigkeit, Strassenverhältnisse, das Mass der eingegangenen Gefahr und das Verhalten des Täters vor und nach der Tat. Ein «Darauf-Vertrauen», der Erfolg werde ausbleiben, schliesst Eventualvorsatz aus.
- Einschlägig für: Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit
BGE 136 IV 76, E. 2 (2010)
- Datum: 27.04.2010
- Thema: Konkurrenz fahrlässige Tötung / Gefährdung des Lebens
- Kernaussage: Wer direktvorsätzlich das Leben eines Menschen gefährdet und dieser in der Folge stirbt, ist sowohl wegen Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) als auch wegen fahrlässiger Tötung (Art. 117 StGB) zu bestrafen, wenn er die Todesfolge bei pflichtgemässem Nachdenken hätte vorhersehen können (echte Konkurrenz).
- Einschlägig für: Konkurrenzverhältnis Art. 117 / Art. 129 StGB
BGE 130 IV 58, E. 8–9 (2003)
- Datum: 2003
- Thema: Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit (Raserunfall)
- Kernaussage: Wer bei einem Raserunfall mit dem Tod ernsthaft rechnet und sich damit abfindet, handelt mit Eventualvorsatz. Das «Darauf-Vertrauen» ist Schlüsselelement; es ist anhand des Gesamtbildes der äusseren Umstände zu beurteilen, nicht allein anhand von Tempo oder Strassenverhältnissen.
- Einschlägig für: Abgrenzung Eventualvorsatz / Fahrlässigkeit (Raser)
BGE 129 IV 282, E. 2 (2003)
- Datum: 2003
- Thema: Erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern
- Kernaussage: Nach Art. 26 Abs. 2 SVG haben Fahrzeuglenker gegenüber Kindern erhöhte Sorgfalt aufzuwenden (Misstrauensprinzip). Diese gilt auch dann, wenn das Kind von einer erwachsenen Person begleitet wird, weil von Kindern kein verkehrsgerechtes Verhalten erwartet werden darf.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Schutzbedürftige im Strassenverkehr)
BGE 127 IV 34 (2000)
- Datum: 2000
- Thema: Sorgfaltspflicht Lastwagenfahrer; toter Winkel
- Kernaussage: Ein Lastwagenlenker, der aus einem Stoppsack nach rechts in eine vortrittsberechtigte Strasse einbiegen will, muss sich vergewissern, dass sein toter Winkel frei ist. Die Sorgfaltspflicht verlangt, einen allfälligen Radfahrer oder Fussgänger aktiv auszuschliessen.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Strassenverkehr, toter Winkel)
BGE 125 IV 189, E. 3a–3b (1999)
- Datum: 1999
- Thema: Eigenverantwortung des Opfers; Selbstgefährdung
- Kernaussage: Wer lediglich eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung eines anderen in untergeordneter Weise ermöglicht, veranlasst oder unterstützt, macht sich grundsätzlich nicht wegen Art. 117 StGB strafbar, wenn sich das bewusst eingegangene Risiko realisiert. Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung kann die Strafbarkeit ausschliessen.
- Einschlägig für: Kausalunterbrechung (Eigenverantwortung Opfer)
BGE 122 IV 303 (1996)
- Datum: 1996
- Thema: Sorgfaltspflicht Lehrer auf Bergwanderung
- Kernaussage: Den Lehrer, der mit seiner Klasse einen teilweise schneebedeckten Bergwanderweg begeht, trifft eine besondere Schutzpflicht gegenüber seinen Schülern. Das Traversieren eines abschüssigen Schneefeldes ohne geeignete Sicherungsmassnahmen verletzt die nach Art. 117 StGB massgebliche Sorgfalt.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Aufsichtspflicht/Schutzübernahme)
BGE 122 IV 225 (1996)
- Datum: 1996
- Thema: Aufmerksamkeit im Strassenverkehr
- Kernaussage: Hat der Fahrzeugführer sein Augenmerk im Wesentlichen auf bestimmte Stellen zu richten, so kann ihm für andere eine geringere Aufmerksamkeit zugebilligt werden. Die Sorgfaltspflicht bestimmt sich nach den im konkreten Verkehrsgeschehen relevanten Gefahren.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Aufmerksamkeit, Strassenverkehr)
BGE 122 IV 145, E. 3 (1996)
- Datum: 1996
- Thema: Persönliche Verhältnisse; unerfahrener Arbeiter auf Anweisung
- Kernaussage: Für die Beurteilung der Fahrlässigkeit sind die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters massgeblich. Ein ungelernter und unerfahrener Arbeiter, der auf Anweisung seines Arbeitgebers handelt, ist nach einem entsprechend angepassten Sorgfaltsmassstab zu beurteilen.
- Einschlägig für: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (persönliche Verhältnisse)
BGE 119 IV 280, E. 1a (1993)
- Datum: 1993
- Thema: Strafmilderung bei schwerer Betroffenheit durch Tatfolgen
- Kernaussage: Ist die Täterin durch die unmittelbaren Folgen ihrer Tat schwer betroffen und erscheint ein Verzicht auf Strafe nicht als angemessen, so ist die Strafe zu mildern. Schwere Betroffenheit einer Mutter, die durch die Sorgfaltspflichtverletzung den Tod eines Kindes verursacht hat.
- Einschlägig für: Strafzumessung (Art. 54 StGB)
BGE 118 IV 277, E. 4a–4b (1992)
- Datum: 1992
- Thema: Vertrauensgrundsatz im Strassenverkehr
- Kernaussage: Grundlage und Inhalt des Vertrauensgrundsatzes: Im Strassenverkehr darf jeder Teilnehmer grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere die Verkehrsregeln einhalten. Der Wartepflichtige, der nach links in eine Hauptstrasse einbiegen will, braucht nicht damit zu rechnen, dass ein Vortrittsberechtigter mit weit übersetzter Geschwindigkeit fährt.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Vertrauensgrundsatz)
BGE 117 IV 130 (1991)
- Datum: 1991
- Thema: Unechtes Unterlassungsdelikt; Garantenstellung
- Kernaussage: Die Erfüllung eines unechten Unterlassungsdelikts setzt voraus, dass der Täter eine Garantenstellung hat, dass er in Verletzung einer Sorgfaltspflicht eine Handlung unterlässt, zu der er auf Grund seiner Garantenstellung verpflichtet war, und dass er dadurch den Erfolgseintritt nicht verhindert.
- Einschlägig für: Garantenstellung; Unterlassungsdelikt (Grundvoraussetzungen)
BGE 116 IV 182 (1990)
- Datum: 1990
- Thema: Lawinenunglück; Sorgfaltspflicht bei Strassensperrung
- Kernaussage: Die für das Schliessen einer öffentlichen Strasse bei Lawinengefahr Verantwortlichen haben besondere Sorgfaltspflichten. Die Entscheidung, eine Strasse offen zu halten, muss auf einer sorgfältigen Risikoabwägung beruhen. Unterlässt der Zuständige eine gebotene Sperrung und kommt es zu einem tödlichen Unfall, liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Verkehrssicherungspflicht öffentlicher Raum)
BGE 114 IV 100 (1988)
- Datum: 1988
- Thema: Adäquate Kausalität bei ungewöhnlichem Kausalverlauf
- Kernaussage: Die Adäquanz der Kausalität ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil der genaue Kausalverlauf ungewöhnlich ist, wenn der Tod bei vernünftiger Betrachtungsweise im Bereich des Voraussehbaren lag. Die Adäquanz bezieht sich auf den Erfolgstyp, nicht auf den genauen Geschehensablauf.
- Einschlägig für: Adäquater Kausalzusammenhang (ungewöhnlicher Kausalverlauf)
BGE 113 IV 58 (1987)
- Datum: 1987
- Thema: Kausalität bei arbeitsteiliger Mittäterschaft
- Kernaussage: Haben mehrere Personen gemeinsam eine einzige sorgfaltswidrige Handlung beschlossen und arbeitsteilig durchgeführt, ist die Kausalität zwischen der gemeinsamen Gesamthandlung und dem Erfolg für alle Beteiligten zu bejahen. Eine individuelle Zurechnung jedes einzelnen Tatbeitrags ist nicht erforderlich.
- Einschlägig für: Kausalzusammenhang (Mittäterschaft)
BGE 109 IV 15, E. 2a–2b (1983)
- Datum: 1983
- Thema: Sorgfaltspflicht Arbeitgeber; Unfallverhütung
- Kernaussage: Die Pflicht zur Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften trifft jeden Arbeitgeber, dessen Untergebene erkennbar gefährdet sind. Ein blosser Hinweis auf die Gefahr genügt nicht; es müssen effektive Sicherungsmassnahmen durchgesetzt werden.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Arbeitgeber, Betrieb)
BGE 108 IV 3, E. 1–2 (1982)
- Datum: 1982
- Thema: Garantenstellung aus faktischer Schutzübernahme; hypothetische Kausalität
- Kernaussage: Wer faktisch die Verantwortung für eine Person übernimmt, begründet damit eine Garantenstellung. Bei Unterlassungsdelikten gilt für die hypothetische Kausalität: Der Erfolg ist dem Täter zuzurechnen, wenn die erwartete Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
- Einschlägig für: Garantenstellung (faktische Schutzübernahme); hypothetische Kausalität
BGE 103 IV 289, E. 1–2 (1977)
- Datum: 1977
- Thema: Hypothetische Kausalität bei Unterlassen
- Kernaussage: Bei der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ist die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit die unterlassene Handlung den Erfolg abgewendet hätte, eine Tatfrage (natürliche Kausalität). Die Rechtserheblichkeit des Kausalzusammenhangs bleibt bejahenswert, wenn die Unterlassung adäquat kausal für den Erfolg war.
- Einschlägig für: Hypothetische Kausalität (Tatfrage / Rechtsfrage)
BGE 92 IV 86 (1966)
- Datum: 1966
- Thema: Kausalunterbrechung durch Mitverschulden Dritter
- Kernaussage: Der rechtserhebliche Kausalzusammenhang wird nicht schon dadurch unterbrochen, dass Dritte durch eigene Handlungen oder Unterlassungen zum Erfolg beigetragen haben. Eine Unterbrechung ist nur bei ausserordentlichen, völlig unvorhersehbaren Dritteingriffen anzunehmen.
- Einschlägig für: Kausalunterbrechung (Mitverschulden Dritter)
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer, 6B_75/2025 v. 16.4.2026 (zur BGE-Publikation vorgesehen)
- Thema: Sicherheitsbeauftragter; Voraussehbarkeit; Garantenstellung; Adäquanz
- Kernaussage: Ein Sicherheitsbeauftragter, der Mitarbeitenden erlaubt, eine 220 kg schwere Entladeklappe ohne ausreichende Sicherungsmassnahmen zu öffnen, verletzt seine Garantenpflicht. Die Voraussehbarkeit des Todeserfolgs ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil der konkrete Geschehensablauf (z.B. dass das Opfer in den Gefahrenbereich trat) im Detail nicht vorhersehbar war. Massgeblich ist, ob der Täter das Risiko eines Todeserfolgs der eingetretenen Art im Gefahrenbereich vorhersehen konnte.
- Einschlägig für: Voraussehbarkeit; Garantenstellung; Adäquanz (Präzisierung der Prüfungsformel)
Kantonale und vorinstanzliche Entscheide
KGer SG, Anklagekammer, AK.2023.166-AK v. 6.7.2023
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Psychiatrische Garantenstellung; Unterlassen; Voraussehbarkeit
- Kernaussage: Ein behandelnder Oberarzt einer psychiatrischen Klinik verletzt die Sorgfaltspflicht nicht, wenn ein freiwillig eingetretener Patient die Klinik eigenständig verlässt und anschliessend eine Gewalttat begeht. Kein zwangsweiser Rückbehalt war gerechtfertigt; die Gewalttat war nicht vorhersehbar.
- Einschlägig für: Garantenstellung (Psychiatrie); Voraussehbarkeit
KGer SG, Anklagekammer, AK.2022.173-AK v. 18.8.2022
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Diagnosefehler; Kausalität; Ärzterecht
- Kernaussage: Nicht jede Fehldiagnose begründet eine Sorgfaltspflichtverletzung. Massgeblich ist, ob ein sorgfältiger Arzt in der konkreten Situation anders entschieden hätte und ob der Tod bei korrekter Diagnose verhindert worden wäre. Fehlt der Kausalitätsnachweis (Vermeidbarkeit des Todes), ist das Verfahren einzustellen.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Ärzterecht); Kausalität
KGer SG, Strafkammer, ST.2016.121 v. 23.11.2017
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Sorgfaltspflicht Fluglehrer; Gleitschirm
- Kernaussage: Die konkrete Sorgfaltspflicht beim Flugunterricht bestimmt sich massgeblich nach den Kenntnissen und Erfahrungen des Schülers. Bei einer überdurchschnittlich erfahrenen Schülerin scheidet eine Sorgfaltspflichtverletzung des Fluglehrers aus, wenn weder Schulung noch Anweisungen fehlerhaft waren.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Ausbildung; angepasster Massstab)
BStGer, SK.2024.61 v. 3.4.2025
- Kanton: CH (Bundesgerichtsbarkeit, Kanton BL)
- Thema: Luftfahrt; Formationsflug; Sorgfaltspflicht Pilot
- Kernaussage: Für die Beurteilung der Sorgfaltspflichtverletzung in der Luftfahrt sind primär spezifische Normen massgeblich; bei deren Fehlen kann auf allgemein anerkannte Regeln privater Verbände abgestellt werden. Freispruch mangels Voraussehbarkeit des Zusammenstosses.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Luftfahrt; spezifische Branchennormen)
OGer ZH, I. Strafkammer, SB150298 v. 17.12.2015
- Kanton: Zürich
- Thema: Bausicherheit; Chefpolier; gleichwertige Schutzmassnahmen
- Kernaussage: Ein Seitenschutz (Fassadengerüst) kann eine Zonenabschrankung bei einer Absturzkante substituieren, wenn er gemäss den einschlägigen SUVA-Vorschriften als gleichwertige Schutzmassnahme anerkannt ist. Kein Schuldspruch, wenn die Sorgfaltspflichten durch alternative Massnahmen erfüllt wurden.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Bau; gleichwertige Massnahmen)
AppGer BS, SB.2023.52 v. 13.9.2024
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Elektroinstallation; Kausalität; Voraussehbarkeit
- Kernaussage: Die Voraussehbarkeit des Einklemmrisikos ist zu verneinen, wenn ein nachträglich installierter Regensensor das dem Fenster bereits vorher inhärente Einklemmrisiko nicht erhöht hat. Zudem ist die Kausalität zu verneinen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Sensor im Unfallzeitraum auslöste. Paralleler Freispruch wegen fehlender Kausalität und fehlender Voraussehbarkeit.
- Einschlägig für: Voraussehbarkeit; natürliche Kausalität (unklarer Auslöser)
OGer BE, 1. Strafkammer, SK 2016 177 v. 6.2.2017
- Kanton: Bern
- Thema: Betriebsinhaber; gefährliche Betriebspraxis; Sorgfaltspflicht
- Kernaussage: Kenntnis einer gefährlichen Betriebspraxis begründet eine Sorgfaltspflicht zur Unterbindung, unabhängig davon, ob eine explizite Anweisung erteilt wurde. Ein Garageninhaber, der fehlbetanktes Treibstoffgemisch in den Heizöltank leiten lässt, verletzt seine Sorgfaltspflicht.
- Einschlägig für: Sorgfaltspflichtverletzung (Betriebsverantwortung; Duldung gefährlicher Praxis)
Letzte Aktualisierung: 15.5.2026