Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 6 EMRK

Leitentscheide

  • BGE 144 IV 345 — Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung: Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung lässt keinen Raum für eine Anwendung der Regel in dubio pro reo auf die Sammlung und Sichtung der Beweismittel. Die Unschuldsvermutung kommt erst in einem späteren Stadium zum Tragen.

  • BGE 137 I 195 — Replikrecht als Teilaspekt des rechtlichen Gehörs: Die Wahrnehmung des Replikrechts setzt die Zustellung der von den übrigen Verfahrensbeteiligten eingereichten Eingaben voraus. Eine Heilung des Gehörsverlusts durch blosse Akteneinsichtsmöglichkeit genügt nicht.

  • BGE 135 V 465 — Beweiswürdigung und Fairness im Sozialversicherungsverfahren: Auch unter Berücksichtigung der neueren EGMR-Rechtsprechung besteht im Verfahren um Zusprechung oder Verweigerung von Sozialversicherungsleistungen kein förmlicher Anspruch auf versicherungsexterne Gutachten. Ein Verfahren verstösst nicht gegen Art. 6 Ziff. 1 EMRK, wenn es insgesamt noch als fair qualifiziert werden kann.

Weitere Entscheide

Sachlicher Anwendungsbereich

  • BGE 130 II 425 — Der Begriff der «zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen» i.S.v. Art. 6 Abs. 1 EMRK ist autonom. Unabhängig von der Zugehörigkeit zum öffentlichen Recht fällt ein Verbot, in der Unternehmung ein Überwachungssystem zu verwenden, unter diese Bestimmung. Die Pflicht zur Durchführung einer öffentlichen Verhandlung setzt eine klare und unzweideutige Parteianfrage voraus.

  • BGE 122 II 464 — Beim Entzug des Führerausweises zu Sicherungszwecken kann sich der Betroffene auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK berufen, wenn der ausgeübte Beruf unmittelbar den Besitz des Führerausweises voraussetzt.

  • BGE 139 II 404 — Im Verfahren der internationalen Amtshilfe in Steuersachen kommen die Garantien von Art. 6 EMRK grundsätzlich nicht zur Anwendung, da es sich nicht um ein Verfahren handelt, das zivilrechtliche Ansprüche oder strafrechtliche Anklagen betrifft.

  • BGE 134 I 140 — Das Bundesgericht wendet Art. 5 und 6 EMRK sowie Art. 29 und 30 BV im Kontext von Schutzmassnahmen gegen häusliche Gewalt an.

Unabhängigkeit und Unparteiischkeit

  • BGE 147 I 173 — Das Erfordernis der Unabhängigkeit verlangt, dass das Gericht gegenüber der Exekutive und der Legislative institutionell unabhängig ist und auch so erscheint. Das Recht auf unabhängige und unparteiische Gerichtspersonen setzt Kenntnis dieser Personen voraus.

  • BGE 131 I 113 — Zusammenfassung der Rechtsprechung zu mehrfachen Funktionen des Richters im Zivilprozess. Ein Richter erscheint nicht schon deswegen als voreingenommen, weil er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen hat.

  • BGE 144 I 37 — Anspruch auf einen nach den gesetzlichen Grundlagen ordnungsgemäss bestellten und zusammengestellten Spruchkörper.

  • BGE 144 I 70 — Spruchkörperbildung nach im Voraus festgelegten, transparenten und abstrakten Regeln.

Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGE 146 I 30 — Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind grundsätzlich öffentlich. Vergleichsgespräche im Zivilprozess, in denen das Gericht mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beilegung des Streits zwischen den Parteien vermittelt, gelten nicht als Gerichtsverhandlung.

  • BGE 122 V 47 — Die Ausnahme zugunsten der Rechtspflege beim Ausschluss der Öffentlichkeit ist eng auszulegen und darf nicht zur Regel werden.

Unschuldsvermutung

  • BGE 127 I 38 — Die Beschränkung der Kognition auf Willkür durch das Kassationsgericht verletzt die Unschuldsvermutung (Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRK) nicht. Die Unschuldsvermutung als Beweislastregel gewährleistet, dass der Staat die Schuld beweisen muss.

  • BGE 124 IV 86 — Der aus Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 2 EMRK fliessende Grundsatz in dubio pro reo besagt, dass bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld vermutet wird, der Angeklagte sei unschuldig.

Verteidigungsrechte

  • BGE 129 I 129 — Nach bundesgerichtlicher Praxis können bei der Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung im Rechtsmittelverfahren auch die Erfolgsaussichten berücksichtigt werden. Ein absoluter Anspruch auf amtliche Verteidigung bei aussichtslosen Rechtsmitteln besteht nach der Strassburger Praxis nicht.

  • BGE 143 IV 117 — Die Unterrichtung über die Beschuldigung muss in einer für die beschuldigte Person verständlichen Sprache erfolgen.

  • BGE 145 IV 197 — Aus berechtigten Strafverfolgungsinteressen kann das Recht auf Unterrichtung vorübergehend beschränkt werden, etwa bei Gefährdung des Ermittlungserfolgs.

  • BGE 143 I 284 — Versäumnisse des Rechtsbeistands gehen grundsätzlich zu Lasten der beschuldigten Person.

  • BGE 124 V 90 — Zum Anspruch der Parteien auf Teilnahme an der Zeugenbefragung. Wird die Aussage eines Zeugen schriftlich abgegeben, hat die Partei Anspruch darauf, vom Inhalt dieser Aussage Kenntnis zu nehmen.

EGMR-Entscheide

Unabhängigkeit und Unparteiischkeit

  • Belilos v. Schweiz, Nr. 10328/83 — Die Zusammensetzung des Zürcher Kriminalgerichts mit einem Polizeirichter als Einzelrichter verstösst gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK. Fehlende Überprüfungsmöglichkeit und Weisungsbefugnis der Polizeidirektion begründen Zweifel an der Unabhängigkeit.

  • Wettstein v. Schweiz, Nr. 33958/96 — Zeitliche Überschneidung der Rolle als Richterin und Rechtsvertreterin der Gegenpartei begründet objektiv begründete Befangenheitsbefürchtungen und verletzt Art. 6 Abs. 1 EMRK.

Faires Verfahren und Replikrecht

  • F.R. v. Schweiz, Nr. 37292/97 — Die Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme des Beschwerdeführers als «ohne Weiteres nicht rechtserheblich» verstösst gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.

  • Ziegler v. Schweiz, Nr. 33499/96 — Die Verweigerung des Rechts, sich zu den Eingaben der Vorinstanz zu äussern, verstösst gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.

  • Kessler v. Schweiz, Nr. 10577/04 — Die Verweigerung der Möglichkeit, sich zur Stellungnahme der Gegenpartei zu äussern, stellt eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK dar.

  • Ressegatti v. Schweiz, Nr. 17671/02 — Auch Erben können Opfer einer Verletzung prozessualer Garantien aus Art. 6 Abs. 1 EMRK sein.

  • Rivera Vazquez und Calleja Delsordo v. Schweiz, Nr. 65048/13 — Das Bundesgericht hat Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt, indem es der Beschwerdeführerin die rechtliche Vertretung absprach, ohne sie vorher darüber zu informieren und ihr Gelegenheit zu geben, den Verfahrensmangel zu beheben.

Wirksame Verteidigung

  • Imbrioscia v. Schweiz, Nr. 13972/88 — Wirksame Verteidigung ist nicht allein durch die Bestellung oder Präsenz des anwaltlichen Beistands garantiert; sie erfordert auch, dass der Beistand die Möglichkeit hat, seine Aufgabe wirksam zu erfüllen.

Zugang zum Gericht

  • Al-Dulimi und Montana Management Inc. v. Schweiz, Nr. 5809/08 — Die Verweigerung jeglicher gerichtlicher Überprüfung einer Vermögenssperre stellt eine Verletzung des Rechts auf Zugang zu einem Gericht nach Art. 6 Abs. 1 EMRK dar, selbst bei völkerrechtlichen Verpflichtungen aus UN-Sicherheitsratsresolutionen.

  • Howald Moor und andere v. Schweiz, Nr. 52067/10 & 41072/11 — Die absolut zehnjährige Verjährungsfrist ab dem schädigenden Ereignis, ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Geschädigten, verwehrt Asbestopfern den Zugang zum Gericht und verstösst gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.

  • Jann-Zwicker und Jann v. Schweiz, Nr. 4976/20 — Die absolute Verjährungsfrist ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Geschädigten verstösst gegen den Zugang zu einem Gericht nach Art. 6 Abs. 1 EMRK. Zudem wurde die übermässige Verfahrensdauer als weitere Verletzung festgestellt.

Unschuldsvermutung

  • Minelli v. Schweiz, Nr. 8660/79 — Die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK gilt im gesamten Strafverfahren, auch bei Verfahrenseinstellung. Die Verurteilung zur Kostentragung mit der Begründung widerrechtlichen Handelns verstösst gegen Art. 6 Abs. 2 EMRK.

Öffentlichkeit und Sportrecht

  • Mutu und Pechstein v. Schweiz, Nr. 40575/10 & 67474/10 — Das CAS erfüllt die Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Die mangelnde Öffentlichkeit der CAS-Verfahren bei Disziplinarstrafen, die der Schwere nach mit strafrechtlichen Sanktionen vergleichbar sind, verstösst jedoch gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.

  • Semenya v. Schweiz, Nr. 10934/21 — Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK: Kein effektiver Zugang zu einem Gericht, da das Bundesgericht die von World Athletics erlassenen Regeln nicht ausreichend inhaltlich überprüfte.

Beschleunigungsgebot

  • Werz v. Schweiz, Nr. 22015/05 — Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen: Komplexität des Falles, Verhalten der Parteien und der Behörden, Schwere der dem Beschuldigten drohenden Sanktionen.

Letzte Aktualisierung: 10.5.2026