Rechtsprechung zu Art. 7 BewG
Leitentscheide
BGE 129 II 361 — Leitentscheid zu Art. 7 lit. i und Art. 14 BewG. Begriff der Auflage und Bedingung; Entstehungsgeschichte von Art. 7 lit. i BewG; Unverjährbarkeit des Widerrufs der Bewilligung.
BGE 135 II 128 — Definition und Stellung des Grenzgängers im Sinne des Freizügigkeitsabkommens und von Art. 7 lit. j BewG. Der Grenzgänger muss in der Schweiz arbeiten und regelmässig an seinen ausländischen Wohnort zurückkehren. Die Zweitwohnung muss sich in der Region des Arbeitsorts befinden.
BGE 147 II 281 — Die Ausnahmen von der Bewilligungspflicht nach Art. 2 Abs. 2 BewG sind restriktiv auszulegen.
BGer 2C_437/2024 vom 5. Februar 2026 — Leitentscheid zu Art. 7 lit. b BewG. Die Übertragung eines Grundstücks auf einen Trust fällt nicht unter die Ausnahme von der Bewilligungspflicht. Die Ausnahmen sind restriktiv auszulegen. Ein bewilligungsfreier Erwerb fällt nicht in den Anwendungsbereich der Bewilligungsgründe.
Weitere Entscheide
Vorbemerkungen (Bewilligungspflicht und Ausnahmen)
- BGE 138 II 251 — Grundsätzliche Auslegung von Ausnahmebestimmungen im BewG (E. 2.3.3).
- BGer 2C_168/2023 vom 5. Juni 2024 — Bestätigt die restriktive Auslegung der Ausnahmen von der Bewilligungspflicht (E. 3.3.1). Bewilligungspflicht ist sowohl in subjektiver wie in objektiver Hinsicht gegeben.
- BGer 2C_484/2018 vom 19. August 2019 — Die Bewilligungspflicht hat kumulativ eine objektive (Art. 4 BewG) und eine subjektive Seite (Art. 5 f. BewG); zudem sieht das Gesetz Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vor (Art. 2 Abs. 2 und Art. 7 BewG).
- BGer 2C_589/2020 vom 22. März 2021 — Die Bewilligungspflicht hat eine objektive und eine subjektive Seite. Das Gesetz sieht Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vor (Art. 2 Abs. 2 und Art. 7 BewG).
- BGer 2C_1103/2018 vom 18. Mai 2020 — Die Bewilligung ist für das bewilligungspflichtige Rechtsgeschäft konstitutiv.
- BGer 2C_182/2023 vom 6. Februar 2024 — Grundsätze zur Bewilligungspflicht und zu den Ausnahmen.
lit. a — Gesetzliche Erben
- BGE 108 Ib 425 — Der bewilligungsrechtliche Erwerb durch gesetzliche Erben im Sinne des schweizerischen Rechts im Erbgang ist weit zu verstehen (E. 3).
- BGer 2C_534/2021 vom 16. Dezember 2021 — Eine Stiftung als eingesetzte Alleinerbin kann sich nicht auf Art. 7 lit. a BewG berufen. Stiftungen sind als juristische Personen keine gesetzlichen Erben.
lit. b — Verwandte, Ehegatte, Trust
- BGer 2C_409/2009 vom 15. Januar 2010 — Als zwingend anwendbares Recht findet das BewG ungeachtet des HTÜ Anwendung (E. 3).
Verhältnis zu den Bewilligungsgründen
- BGer 2C 10/2014 vom 4. September 2014 — Ein von der Bewilligungspflicht ausgenommener Erwerb gemäss Art. 7 BewG fällt nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen zu den Bewilligungsgründen (E. 4.5).
Kantonale Entscheide
- KGE Wallis, A1 09 43, vom 29. Mai 2009 — Grenzgänger können auf dem gesamten Gebiet der Schweiz eine Zweitwohnung erwerben, vorausgesetzt sie befindet sich in der Region des Arbeitsorts (E. 4).